1 Ein Psalm Davids. HErr, höre mein Gebet, vernimm mein Flehen um deiner Treue willen! Erhöre mich nach deiner Gerechtigkeit 2 und geh nicht ins Gericht mit deinem Knecht! Denn vor dir ist kein Lebender gerecht. (Ps. 130,3; Hiob 9,2) 3 Ach, der Feind verfolgt meine Seele (= trachtet mir nach dem Leben), hat mein Leben zu Boden geschlagen, versetzt mich in Nacht wie die ewig Toten (oder: längst Gestorbnen). 4 Nun will mein Geist in mir verzagen, mein Herz erstarrt mir in der Brust.
5 Ich gedenke der früheren Tage (oder: Zeiten), rufe all deine Taten mir ins Gedächtnis, denke über dein ganzes Walten nach; (Ps. 77,6) 6 ich breite meine Hände aus nach dir: meine Seele dürstet nach dir wie lechzendes Land. SELA. (Ps. 42,2-3; Ps. 63,2) 7 Eile, mich zu erhören, o HErr: mein Geist verzagt! Verhülle dein Angesicht nicht vor mir, sonst werde ich denen gleich, die ins Totenreich gefahren. (Ps. 28,1) 8 Lass schon früh am Morgen mich deine Gnade erfahren, denn auf dich vertraue ich! Tu mir kund den Weg, den ich gehen soll, denn zu dir erhebe ich meine Seele! 9 Rette mich, HErr, von meinen Feinden: zu dir nehme ich meine Zuflucht!
10 Lehre mich das dir Wohlgefällige tun, denn du bist mein Gott: dein guter Geist führe mich auf ebener Bahn! (Ps. 25,5) 11 Um deines Namens willen, HErr, erhalt' mich am Leben, nach deiner Gerechtigkeit hilf mir aus der Not, (Ps. 23,3; Ps. 119,25) 12 und nach deiner Gnade vertilge meine Feinde und vernichte alle, die meine Seele (= mich) bedrängen; ich bin ja dein Knecht! (Ps. 116,16)
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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: Psalm 142,8 bis 145,2; Luther (1570): Psalm 140,9 bis 143,2; Psalm 143,2 bis 145,3
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7»So heiligt euch denn, dass ihr heilig werdet; denn ich bin der HErr, euer Gott; 8beobachtet meine Satzungen und tut nach ihnen: ich, der HErr, bin es, der euch heiligt. 9Ein jeder, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden! Er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht: Blutschuld lastet auf ihm (oder: sein Blut komme über ihn!). 10Wenn ferner ein Mann Ehebruch mit einer verheirateten Frau treibt, wenn er mit der Ehefrau seines Nächsten (= Volksgenossen) Ehebruch treibt, so sollen beide, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unfehlbar mit dem Tode bestraft werden. – 11Wenn ein Mann der Frau seines Vaters (d.h. seiner Stiefmutter) beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie). 12Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen. – 13Wenn ein Mann bei einem andern Manne liegt, wie man einem Weibe beiwohnt, so haben beide eine Gräueltat begangen; sie sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen. – 14Wenn ein Mann eine Frau ehelicht und zugleich ihre Mutter, so ist das eine Schandtat: man soll ihn und die beiden Frauen verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch verübt werde. –
3.Mose 20,7 bis 3.Mose 20,14 - Menge (1939)