7Wenn du ihnen das einschärfst, wird man ihnen nichts vorwerfen können. 8Wenn aber jemand sich weigert, für seine Angehörigen zu sorgen – vor allem für die, die mit ihm unter einem Dach leben –, dann hat er seinen Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger. 9Eine Frau darf erst dann in das Witwenverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mindestens 60 Jahre alt ist und ihrem Mann treu war. 10Sie muss bekannt dafür sein, dass sie Gutes getan hat, dass sie zum Beispiel Kinder aufgezogen hat und gastfreundlich gewesen ist, dass sie Gläubigen die Füße gewaschen und Menschen in Not geholfen hat. Sie muss sich in jeder Hinsicht bemüht haben, Gutes zu tun. 11Nimm keine jüngeren Witwen in das Verzeichnis auf. Denn das Verlangen nach einem Mann kann bei ihnen dazu führen, die Verpflichtung zu vergessen, die sie Christus gegenüber eingegangen sind, als sie sich ins Verzeichnis aufnehmen ließen. Dann wollen sie wieder heiraten 12und ziehen sich den Vorwurf zu, ihrem vorher gegebenen Versprechen untreu geworden zu sein. 13Außerdem werden sie faul und gewöhnen sich daran, in den Häusern von anderen herumzusitzen. Dann werden sie geschwätzig, mischen sich in fremde Angelegenheiten ein und reden über Dinge, die sie nichts angehen. 14Ich möchte deshalb, dass jüngere Witwen heiraten, Kinder bekommen und sich um ihren Haushalt kümmern. Dann werden sie auch einem Gegner des Evangeliums keinen Anlass zu übler Nachrede geben.
1.Tim. 5,7 bis 1.Tim. 5,14 - NeÜ bibel.heute (2019)