1 Hiob antwortete und sprach:
2 Meine Rede bleibt noch betrübt; meine Macht ist schwach über meinem Seufzen. 3 Ach dass ich wüsste, wie ich ihn finden und zu seinem Stuhl kommen möchte 4 und das Recht vor ihm sollte vorlegen und den Mund voll Verantwortung fassen 5 und erfahren die Reden, die er mir antworten, und vernehmen, was er mir sagen würde! 6 Will er mit großer Macht mit mir rechten? Er stelle sich nicht so gegen mich, 7 sondern lege mir's gleich vor, so will ich mein Recht wohl gewinnen. 8 Aber gehe ich nun stracks vor mich, so ist er nicht da; gehe ich zurück, so spüre ich ihn nicht; 9 ist er zur Linken, so schaue ich ihn nicht; verbirgt er sich zur Rechten, so sehe ich ihn nicht.
10 Er aber kennt meinen Weg wohl. Er versuche mich, so will ich erfunden werden wie das Gold. (Ps. 17,3; Ps. 139,23-24) 11 Denn ich setze meinen Fuß auf seine Bahn und halte seinen Weg und weiche nicht ab 12 und trete nicht von dem Gebot seiner Lippen und bewahre die Reden seines Mundes mehr denn mein eigen Gesetz. 13 Doch er ist einig; wer will ihm wehren? Und er macht's, wie er will. 14 Denn er wird vollführen, was mir bestimmt ist, und hat noch viel dergleichen im Sinne. 15 Darum erschrecke ich vor ihm; und wenn ich's bedenke, so fürchte ich mich vor ihm. 16 Gott hat mein Herz blöde gemacht, und der Allmächtige hat mich erschreckt. 17 Denn die Finsternis macht kein Ende mit mir, und das Dunkel will vor mir nicht verdeckt werden.
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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: Hiob 22,11 bis 23,17; Luther (1570): Hiob 22,23 bis 24,10
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3Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, dass er sein Vieh lässt Schaden tun in eines anderen Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten. 5Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat. 6Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben; 7findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die „Götter“ bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8Wo einer den anderen beschuldigt um irgendein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die „Götter“ kommen. Welchen die „Götter“ verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben. 9Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, dass es niemand sieht, 10so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HErrn kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also dass jener nicht bezahlen müsse.
2.Mose 22,3 bis 2.Mose 22,10 - Luther (1912)