7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. 8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden. 12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. 13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. 14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.
2.Mose 21,7 bis 2.Mose 21,14 - Schlachter (1951)