Im Winter 56/57 n.Chr. besuchte der Apostel Paulus das dritte Mal die Gemeinde in Korinth. Er wohnte bei Gajus, in dessen Haus auch die Gemeinde zusammenkam, und blieb etwa drei Monate in der Stadt. Weil er seine Missionsarbeit in den Städten der ägäischen Küste nun als abgeschlossen ansah, hielt er nach einem neuen Arbeitsfeld Ausschau. Das sah er in Spanien und hoffte für die Arbeit dort auf die Unterstützung der Gemeinde in Rom. Weil er vorher aber noch nie in dieser Gemeinde gewesen war, wollte er sich und seine Lehre ausführlich vorstellen. Das tat er in diesem Brief an die Christen in Rom, den er von Phöbe, einer Diakonin der Gemeinde Kenchreä, überbringen ließ. Er selbst wollte allerdings zunächst die Geldsammlung der Gemeinden Mazedoniens und Achajas nach Jerusalem bringen. Auf dem Weg nach Spanien wollte er dann in Rom vorbeikommen.
Als Paulus den Brief schrieb, bestand die Gemeinde in Rom offenbar schon länger als zwei Jahrzehnte, so lange, wie er bekehrt war. Sie war ganz unabhängig von ihm gewachsen und hatte sich in verschiedenen Hauskreisen organisiert.
Das Hauptthema des Römerbriefes könnte man so formulieren: Die Gerechtigkeit, die vor Gott Bestand hat. Paulus entfaltet diesen Gedanken in vier Hauptpunkten: die Gerechtigkeit, die vor dem Zorn Gottes rettet (1-5); die Gerechtigkeit, die das Leben des Christen regiert (5-8); die Gerechtigkeit, die für das Volk Israel gilt (9-11) und die Gerechtigkeit, die im Alltag des Christen sichtbar wird (12-15).
Wie ein Mensch durch den Glauben an Jesus Christus die Gerechtigkeit bekommen kann, mit der er vor dem Urteil des heiligen Gottes besteht.
© 2019 by Karl-Heinz Vanheiden (Textstand 19.12)
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20Die ganze Gemarkung soll 25000 ins Geviert betragen; als heilige Gemarkung sollt ihr sie samt dem Grundbesitz der Stadt abgeben. 21Aber das Übrige soll dem Fürsten gehören, zu beiden Seiten der heiligen Gemarkung und des Grundbesitzes der Stadt, längs der 25000 der Gemarkung bis zur Ostgrenze und längs der 25000 bis zur Westgrenze, entsprechend den Stammanteilen. Das gehört dem Fürsten; die heilige Gemarkung aber und das Heiligtum des Hauses liegt mitten drin. 22Es soll auch von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt an, welches zwischen dem Teil des Fürsten liegt, alles was zwischen dem Gebiet von Juda und Benjamin liegt, dem Fürsten gehören. 23Von den übrigen Stämmen aber soll Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Teil empfangen; 24und neben Benjamins Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Simeon einen Teil; 25neben Simeons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Teil; 26neben Issaschars Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Teil; 27neben Sebulons Gebiet, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Teil;
Hesek. 48,20 bis Hesek. 48,27 - Schlachter (1951)