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Jesaja 53

 1  Wer hat unserer Verkündigung (oder: der uns gewordenen Botschaft) Glauben geschenkt, und wem ist der Arm des HErrn (= das Wirken des göttlichen Armes) offenbar geworden? (Joh. 12,38; Röm. 10,16; Jes. 52,10)  2  Er (d.h. der Knecht des HErrn) wuchs ja vor ihm auf wie ein Schößling und wie ein Wurzelspross aus dürrem Erdreich; er hatte keine Gestalt und keine Schönheit, dass wir ihn hätten ansehen mögen, und kein Aussehen (oder: keine Erscheinung), dass wir Gefallen an ihm gehabt hätten; (Jes. 11,1)  3  nein, er war verachtet und gemieden von den Männern (= hochstehenden Menschen), ein Mann der Schmerzen und mit Krankheit (oder: Leiden) vertraut, ja wie einer, vor dem man das Angesicht verhüllt, verachtet, so dass wir ihn für nichts ansahen. (Ps. 22,7-8; Mark. 9,12)

 4  Jedoch unsere Krankheiten (oder: Leiden) waren es, die er getragen hat, und unsere Schmerzen hatte er sich aufgeladen, während wir ihn für einen Gestraften (oder: Gebrandmarkten), von Gott Geschlagenen und Gemarterten hielten. (Matth. 8,17)  5  Und doch war er verwundet (oder: durchbohrt) um unserer Übertretungen (oder: Missetaten) willen und zerschlagen infolge unserer Verschuldungen (oder: Sünden): die Strafe war auf ihn gelegt zu unserm Frieden (= uns zum Heil), und durch seine Striemen ist uns Heilung zuteilgeworden. (1.Petr. 2,24)

 6  Wir gingen alle in der Irre wie Schafe, ein jeder wandte sich seinem eigenen (oder: selbsterwählten) Wege zu; der HErr aber hat unser aller Schuld auf ihn fallen lassen. (1.Petr. 2,25; 2.Kor. 5,21)  7  Als er misshandelt wurde, ergab er sich willig darein und tat seinen Mund nicht auf wie ein Lamm, das zur Schlachtung geführt wird, und wie ein Mutterschaf, das vor seinen Scherern stumm bleibt; er tat seinen Mund nicht auf. (Joh. 1,29; Apg. 8,32)

 8  Aus der Drangsal und dem Gericht ist er hinweg genommen worden, doch wer unter seinen Zeitgenossen bedachte es, dass er vom Lande der Lebenden abgeschnitten (oder: aus dem Lande hinweggerissen) war? Wegen der Verschuldung meines Volkes hat die Strafe ihn getroffen.  9  Und man wies ihm sein Grab bei Frevlern (oder: Gottlosen) an und bei Missetätern seine Gruft, wiewohl er keine Gewalttat verübt hatte und kein Betrug in seinem Munde gewesen (oder: vorhanden) war. (1.Petr. 2,22; 1.Joh. 3,5)  10  Doch dem HErrn hatte es gefallen, ihn mit Krankheit (oder: Leiden) zu zerschlagen; wenn er sein Leben als Sühne (oder: Schuldopfer) einsetzen wird, soll er Samen (= Frucht? oder: Nachkommenschaft?) sehen und lange Tage leben und der Wille (= Heilsplan) des HErrn durch ihn gedeihen (= zur Fortführung oder: Ausführung gelangen). (Ps. 22,31)  11  Infolge seiner Seelenqual wird er (Frucht erwachsen) sehen und satt werden; durch seine Erkenntnis wird als Gerechter mein Knecht den Vielen zur Gerechtigkeit verhelfen, indem er ihre Verschuldungen (= Sünden) auf sich lädt. (Röm. 10,4; 2.Kor. 5,21; Joh. 1,29)  12  Darum will ich ihm die Vielen zuteilen (oder: ihm einen Anteil bei den Großen geben), und mit Starken soll er Beute teilen zum Lohn dafür, dass er sein Leben in den Tod hingegeben hat und unter die Übeltäter gezählt worden ist, während er doch die Sünde der Vielen getragen hat und für die Übeltäter fürbittend (oder: als Mittler) eingetreten ist. (Mark. 15,28; Luk. 22,37; Luk. 23,34)

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50Der Priester soll dann den vorliegenden Schaden beschauen und den betroffenen Gegenstand sieben Tage lang unter Verschluss halten. 51Wenn er dann am siebten Tage bei der Besichtigung des betroffenen Gegenstandes findet, dass der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am Leder – an irgendeinem Gegenstand, zu welchem Leder verarbeitet wird – weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) ist unrein, 52und man soll das Kleidungsstück oder den gewebten oder gewirkten Stoff von Wolle oder von Leinen oder jeden ledernen Gegenstand, an dem der Aussatz haftet, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) muss im Feuer verbrannt werden. 53Wenn der Priester aber bei der Besichtigung findet, dass der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstand von Leder nicht weiter um sich gegriffen hat, 54so soll der Priester anordnen, dass man den Gegenstand, an welchem der Ausschlag haftet, wasche, und soll ihn dann noch einmal sieben Tage lang unter Verschluss halten. 55Wenn der Priester dann den betroffenen Gegenstand nach der Waschung besichtigt und dabei findet, dass die betroffene Stelle ihr Aussehen nicht verändert hat, so ist der Gegenstand, wenn auch der Ausschlag nicht weiter um sich gegriffen hat, dennoch unrein: du sollst ihn im Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung auf seiner Hinter- oder seiner Vorderseite. 56Findet der Priester aber bei der Besichtigung, dass die betroffene Stelle nach der Waschung blass geworden ist, so soll er sie aus dem Kleidungsstück oder dem Leder oder dem gewebten oder gewirkten Stoff herausreißen. 57Wenn (der Ausschlag) aber wiederum an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder an irgendeinem Gegenstande von Leder zum Vorschein kommt, so ist es ein frisch ausbrechender Aussatz; darum musst du den (ganzen) Gegenstand, an dem der Ausschlag haftet, im Feuer vernichten.

3.Mose 13,50 bis 3.Mose 13,57 - Menge (1939)