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Jesaja 32

Das künftige Reich der Gerechtigkeit.

 1  Dereinst wird ein König mit Gerechtigkeit sein Königtum führen, und die Fürsten werden nach dem Recht ihr Amt verwalten; (Jer. 23,5)  2  ein jeder von ihnen wird wie ein Zufluchtsort vor dem Sturmwind sein und wie ein Schutzdach vor dem Unwetter, wie Wasserbäche in dürrer Steppe, wie der Schatten eines mächtigen Felsens in einer lechzenden Gegend.  3  Da werden die Augen der Sehenden nicht mehr starr blicken (oder: verklebt sein), und die Ohren der Hörenden werden aufmerken;  4  das Herz der Unbesonnenen wird Einsicht lernen und die Zunge der Stammelnden geläufig sein in deutlicher (oder: klarer) Rede. (Jes. 35,6)  5  Zu einem gemeinen Menschen wird man dann nicht mehr „Edelmann“ sagen und einen Schurken nicht mehr als „gnädiger Herr“ anreden.  6  Denn ein gemeiner Mensch redet Gemeinheit, und sein Sinn ist auf Arges gerichtet, indem er Ruchlosigkeit verübt und Verkehrtes gegen (oder: über) den HErrn redet, indem er das Verlangen des Hungrigen ungestillt lässt und dem Durstigen den Trank versagt.  7  Und der Schurke – seine Waffen sind böse; ein solcher entwirft arglistige Anschläge, um Elende durch Lügenreden zu verderben, selbst wenn der Arme sein Recht dartut. (Spr. 29,4)  8  Der Edle dagegen hegt edle Gedanken, und ein solcher beharrt auch bei edlem Tun.

Die wahre Sicherheit durch den Geist aus der Höhe.

 9  Ihr sorglosen Frauen, auf, höret meine Stimme! Ihr zuversichtlichen Töchter, vernehmet meine Rede! (Jes. 3,16-999)  10  Nur wenige Tage auf ein Jahr (= nach einem Jahre), dann werdet ihr zittern, ihr Zuversichtlichen! Denn vernichtet wird dann die Weinlese sein, und auch keine Obsternte wird eingebracht werden.  11  Zittert, ihr Sorglosen! Erbebt, ihr Zuversichtlichen! Zieht euch doch aus, entkleidet euch und gürtet den Trauergurt um die Hüften!  12  Schlagt euch auf die Brüste wehklagend wegen der herrlichen Gefilde, wegen der fruchtreichen Reben,  13  wegen der Äcker meines Volkes, die in Dornen und Gestrüpp aufschießen, ach, wegen all der wonnigen Häuser in der freudenreichen Stadt!  14  Denn die Paläste stehen verlassen da, der Lärm der Stadt ist verstummt, der Burgberg und der Wartturm sind zu Höhlen (= Schlupfwinkeln) geworden für immer, den Wildeseln zur Wonne, den Herden zum Weideplatz.  15  Doch endlich wird der Geist aus der Höhe über uns ausgegossen werden: dann wird die Steppe zum Fruchtgarten werden und der Fruchtgarten (wegen der Baumfülle) als Wald gelten. (Jes. 44,3; Joel 3,1; Jes. 29,17)  16  Dann wird das Recht sogar in der (früheren) Steppe wohnen und die Gerechtigkeit eine Stätte im Fruchtgarten haben;  17  und die Wirkung der Gerechtigkeit wird Friede sein und das Ergebnis der Gerechtigkeit Ruhe und Sicherheit für immer.  18  Mein Volk wird dann an einer Stätte des Friedens wohnen, in sicheren Behausungen und an sorgenfreien Ruheplätzen.  19  Aber hageln wird es, wenn der Wald niederstürzt und die Stadt in Niedrigkeit versinkt.  20  Wohl euch, die ihr dann überall an den Wassern säen dürft und den Fuß der Rinder und der Esel frei umherschweifen lassen könnt!

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: Jesaja 30,25 bis 32,2; Jesaja 32,2 bis 33,8; Luther (1570): Jesaja 31,7 bis 33,1

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11Wenn aber sein Vermögen nicht einmal zur Beschaffung zweier Turteltauben oder zweier jungen Tauben ausreicht, so bringe er als seine Opfergabe für das, wodurch er sich vergangen hat, ein Zehntel Epha Feinmehl als Sündopfer dar, ohne jedoch Öl daraufzugießen oder Weihrauch hinzuzufügen; denn es ist ein Sündopfer. 12Er bringe es also zum Priester, und der Priester nehme eine Handvoll davon als den zum Duftopfer bestimmten Teil und lasse es auf dem Altar über den Feueropfern des HErrn in Rauch aufgehen: so ist es ein Sündopfer. 13Wenn der Priester ihm so für sein Vergehen, das er sich in irgendeinem der eben genannten Fälle hat zu Schulden kommen lassen, Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteilwerden. (Was dann von dem Sündopfer noch übrig ist) soll dem Priester gehören wie das (gewöhnliche) Speisopfer.« 14Weiter gebot der HErr dem Mose Folgendes: 15»Wenn jemand eine Veruntreuung begeht, dass er sich unvorsätzlich an Dingen vergreift, die dem HErrn geheiligt (oder: geweiht) sind, so soll er dem HErrn als sein Schuldopfer (= seine Buße) einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh, der nach deiner Schätzung mindestens zwei Schekel Silber nach dem Gewicht des Heiligtums wert ist, als Schuldopfer darbringen. 16Außerdem soll er den Betrag, um den er das Heiligtum freventlich geschädigt hat, erstatten und noch ein Fünftel des Betrags dazulegen und es dem Priester übergeben. Wenn der Priester ihm dann durch den als Schuldopfer dargebrachten Widder Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteilwerden.« 17»Wenn sich aber jemand vergeht, indem er unwissentlich irgendetwas tut, was man nach den Geboten des HErrn nicht tun darf, und er unbewusst in Schuld geraten ist und ein Unrecht auf sich geladen hat, 18so soll er einen fehlerlosen Widder von seinem Kleinvieh nach deiner Schätzung als Schuldopfer zum Priester bringen. Wenn der Priester ihm dann für sein Vergehen, das er unwissentlich begangen hat, Sühne erwirkt hat, so wird ihm Vergebung zuteilwerden.

3.Mose 5,11 bis 3.Mose 5,18 - Menge (1939)