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Zufallstext

21Von einem Ausländer (= Nichtisraeliten) magst du dir Zinsen zahlen lassen, nicht aber von einem deiner Volksgenossen, damit der HErr, dein Gott, dich bei allen deinen Unternehmungen segnet in dem Lande, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. – 22Wenn du dem HErrn, deinem Gott, ein Gelübde leistest, so säume nicht, es zu erfüllen! denn der HErr, dein Gott, wird es sicherlich von dir fordern, und du würdest dir eine Verschuldung aufgeladen haben. 23Wenn du aber das Geloben unterlässt, so ziehst du dir dadurch keine Verschuldung zu; 24nur was deine Lippen ausgesprochen haben, musst du auch halten und ausführen, weil du dem HErrn, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde ausgesprochen hast. – 25Wenn du in den Weinberg eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Trauben nach deinem Begehren essen, bis du satt bist; aber in dein Gefäß darfst du keine tun. 26Wenn du an das Kornfeld eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Ähren mit der Hand abpflücken; aber eine Sichel darfst du nicht an das Getreide eines deiner Volksgenossen legen. – 1Wenn ein Mann eine Frau nimmt und die Ehe mit ihr vollzieht, später aber sich nicht mehr zu ihr hingezogen fühlt, weil er etwas Hässliches (oder: Widerwärtiges) an ihr entdeckt hat, und er hat ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihr eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen, – 2wenn sie also aus seinem Hause weggegangen ist und die Ehe mit einem andern Manne vollzogen hat

5.Mose 23,21 bis 5.Mose 24,2 - Menge (1939)