1 Niemand darf die (oder: eine) Frau seines Vaters zum Weibe nehmen und überhaupt nicht die Bettdecke seines Vaters aufdecken.« (3.Mose 18,8)
2 »Keiner, dem die Hoden zerquetscht oder die Harnröhre abgeschnitten ist, darf in die Gemeinde des HErrn aufgenommen werden.
3 Kein Bastard darf in die Gemeinde des HErrn aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen des Betreffenden darf in die Gemeinde des HErrn aufgenommen werden. –
4 Kein Ammoniter und kein Moabiter darf in die Gemeinde des HErrn aufgenommen werden; nicht einmal das zehnte Geschlecht der Nachkommen von ihnen darf jemals in die Gemeinde des HErrn aufgenommen werden, 5 deshalb weil sie euch auf eurer Wanderung, als ihr aus Ägypten auszogt, nicht mit Brot und Wasser entgegengekommen sind und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien gegen dich in Sold genommen haben, damit er dich verfluche. (4.Mose 22,5-6) 6 Aber der HErr, dein Gott, wollte Bileam nicht erhören, sondern der HErr, dein Gott, verwandelte dir den Fluch in Segen; denn der HErr, dein Gott, hat dich lieb. 7 Sei niemals, solange du lebst, darauf bedacht, ihnen etwas Gutes oder eine Liebe zu erweisen! –
8 Einen Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder. – Einen Ägypter sollst du nicht verabscheuen, denn du hast als Gast in seinem Lande gewohnt. (1.Mose 25,25-26) 9 Von den Kindern, die ihnen geboren werden, dürfen die zum dritten Geschlecht Gehörenden in die Gemeinde des HErrn aufgenommen werden.«
10 »Wenn du als Kriegsherr gegen deine Feinde ausziehst, so sollst du dich vor allem Ungehörigen hüten. 11 Ist ein Mann unter dir, der infolge eines nächtlichen Begegnisses unrein geworden ist, so soll er aus dem Lager hinausgehen: er darf nicht wieder in das Lager hineinkommen; (3.Mose 15,16; 3.Mose 15,18) 12 gegen Abend soll er dann eine Waschung an sich vornehmen und darf hierauf bei Sonnenuntergang ins Lager zurückkehren.
13 Auch sollst du außerhalb des Lagers einen Seitenplatz (oder: bestimmten Platz) haben, wohin du austreten kannst; 14 und unter deinen Geräten sollst du einen Spaten haben, mit dem du, wenn du draußen deine Notdurft verrichtest, ein Loch graben und deinen Unrat wieder bedecken sollst. 15 Denn der HErr, dein Gott, zieht inmitten deines Lagers einher, um dich zu erretten und deine Feinde dir preiszugeben; darum soll dein Lager heilig sein, damit er nichts Hässliches bei dir wahrnimmt und sich nicht von dir abwendet.« (3.Mose 26,12)
16 »Einen Knecht (= Sklaven), der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat, sollst du seinem Herrn nicht ausliefern: 17 er soll bei dir, in deiner Mitte, wohnen an dem Ort, den er in einer deiner Ortschaften erwählt, wo es ihm gut dünkt: du sollst ihm keine Schwierigkeiten machen! – (2.Mose 22,20)
18 Unter den Töchtern der Israeliten soll es keine der Unzucht geweihte Dirne (= Hierodule) geben, und unter den Söhnen der Israeliten soll es keinen zur Unzucht bestimmten Buhler geben. (3.Mose 19,29; 1.Kön. 14,24) 19 Du darfst keinen Hurenlohn und kein Hundegeld aus irgendeinem Gelübde in das Haus des HErrn, deines Gottes, bringen; denn ein Gräuel für den HErrn, deinen Gott, sind sie alle beide. – (3.Mose 18,22; Offenb. 22,15)
20 Du sollst von deinem Volksgenossen keinen Zins verlangen, weder für geliehenes Geld, noch für gelieferte Lebensmittel, noch für irgendetwas anderes, das man gegen Zinsen verleihen kann. (2.Mose 22,24; 3.Mose 25,36) 21 Von einem Ausländer (= Nichtisraeliten) magst du dir Zinsen zahlen lassen, nicht aber von einem deiner Volksgenossen, damit der HErr, dein Gott, dich bei allen deinen Unternehmungen segnet in dem Lande, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen. –
22 Wenn du dem HErrn, deinem Gott, ein Gelübde leistest, so säume nicht, es zu erfüllen! denn der HErr, dein Gott, wird es sicherlich von dir fordern, und du würdest dir eine Verschuldung aufgeladen haben. (4.Mose 30,3) 23 Wenn du aber das Geloben unterlässt, so ziehst du dir dadurch keine Verschuldung zu; 24 nur was deine Lippen ausgesprochen haben, musst du auch halten und ausführen, weil du dem HErrn, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde ausgesprochen hast. –
25 Wenn du in den Weinberg eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Trauben nach deinem Begehren essen, bis du satt bist; aber in dein Gefäß darfst du keine tun. 26 Wenn du an das Kornfeld eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Ähren mit der Hand abpflücken; aber eine Sichel darfst du nicht an das Getreide eines deiner Volksgenossen legen. – (Matth. 12,1)
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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 5. Mose 23,1 bis 23,26; Luther (1570): 5. Mose 22,14 bis 23,7; 5. Mose 23,8 bis 24,4
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19Den einen Cherub sollst du am Ende der einen Seite und den andern Cherub am Ende der andern Seite anbringen; mit der Deckplatte zu einem Stück verbunden sollt ihr die Cherubim an den beiden Enden der Deckplatte anbringen. 20Die Cherubim sollen die Flügel nach oben hin ausgebreitet halten, so dass sie die Deckplatte mit ihren Flügeln überdecken; ihre Gesichter sollen einander zugekehrt und zugleich zur Deckplatte hin gerichtet sein. 21Die Deckplatte sollst du dann oben auf die Lade legen; und in die Lade sollst du das Gesetz tun, das ich dir geben werde. 22Daselbst will ich mit dir dann zusammenkommen; und von der Deckplatte herab, aus dem Raum zwischen den beiden Cherubim hervor, die auf der Gesetzeslade stehen, will ich dir alles mitteilen, was ich den Israeliten durch dich aufzutragen habe. 23Ferner sollst du einen Tisch aus Akazienholz anfertigen, zwei Ellen lang, eine Elle breit und anderthalb Ellen hoch. 24Überziehe ihn mit feinem Gold und bringe an ihm ringsum einen goldenen Kranz an. 25Sodann bringe an ihm ringsum eine Einfassung (oder: Leiste) an, die eine Handbreit hoch ist, und an dieser Einfassung wiederum einen goldenen Kranz ringsum. 26Dann fertige für ihn vier goldene Ringe an und befestige diese Ringe an den vier Ecken bei seinen vier Füßen.
2.Mose 25,19 bis 2.Mose 25,26 - Menge (1939)