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5. Mose 24

Weitere Ehegesetze.

 1  Wenn ein Mann eine Frau nimmt und die Ehe mit ihr vollzieht, später aber sich nicht mehr zu ihr hingezogen fühlt, weil er etwas Hässliches (oder: Widerwärtiges) an ihr entdeckt hat, und er hat ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihr eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen, – (Matth. 5,31-32; Matth. 19,7)  2  wenn sie also aus seinem Hause weggegangen ist und die Ehe mit einem andern Manne vollzogen hat  3  und der zweite Mann ihr ebenfalls abgeneigt wird und ihr auch einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr einhändigt und sie so aus seinem Hause entlässt, oder wenn der zweite Mann, der sie geheiratet hat, stirbt:  4  so darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hatte, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das würde ein Gräuel in den Augen des HErrn sein, und du sollst das Land, das der HErr, dein Gott, dir zum Erbbesitz geben will, nicht mit Sünde beladen.

 5  Wenn jemand neuvermählt (oder: erst kurze Zeit verheiratet) ist, so braucht er nicht mit dem Heere ins Feld zu ziehen, und keinerlei Verpflichtung soll ihm auferlegt werden: er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein und seine Frau erfreuen, die er geheiratet hat. – (5.Mose 20,7)

Das Recht der Schwachen und Armen.

 6  Man darf nicht die Handmühle oder auch nur den oberen Mühlstein pfänden, denn damit würde man das Leben zum Pfande nehmen. –

 7  Wird jemand dabei ertappt, dass er einen von seinen Volksgenossen, von den Israeliten, geraubt und ihn gewaltsam (als Sklaven) behandelt oder ihn verkauft hat, so soll ein solcher Menschendieb sterben: so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. – (2.Mose 21,16)

 8  Nimm dich bei der Erkrankung an Aussatz wohl in acht, dass du aufs sorgfältigste alle Weisungen befolgst, die euch die levitischen Priester erteilen werden: verfahrt genau so, wie ich ihnen geboten habe. (3.Mose 13,1; 3.Mose 14,2)  9  Denke daran, was der HErr, dein Gott, an Mirjam unterwegs bei eurem Auszug aus Ägypten getan hat! – (4.Mose 12,10-15)

 10  Wenn du deinem Nächsten ein Darlehn von irgendwelchem Betrage gewährst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzunehmen;  11  nein, du sollst draußen auf der Straße stehen bleiben, und der Mann, dem du leihst, soll das Pfand zu dir herausbringen;  12  und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen,  13  sondern ihm vielmehr das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er sich in seinem Mantel schlafen legen kann und dich segnet; dann wird dir das als Gerechtigkeit vor dem HErrn, deinem Gott, gelten. – (2.Mose 22,25)

 14  Bedrücke keinen dürftigen und armen Tagelöhner, der zu deinen Volksgenossen oder zu den Fremden (= Nichtisraeliten) gehört, die bei dir in deinem Lande, in deinen Ortschaften leben! (3.Mose 19,13)  15  Noch an demselben Tage sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe noch die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm, und sein Herz sehnt sich danach; er würde sonst vielleicht den HErrn gegen dich anrufen, und du hättest eine Verschuldung auf dich geladen. –

 16  Väter sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Kinder mit dem Tode bestraft werden, und Kinder sollen nicht wegen (einer Verschuldung) ihrer Väter sterben; ein jeder soll nur wegen seines eigenen Vergehens mit dem Tode bestraft werden! – (2.Kön. 14,6; Hesek. 18,19-20)

 17  Du sollst das Recht eines Nichtisraeliten und einer Waise nicht beugen und das Kleid einer Witwe nicht pfänden; (2.Mose 22,20-21)  18  du sollst vielmehr daran gedenken, dass du selbst einst ein Knecht in Ägypten gewesen bist und dass der HErr, dein Gott, dich von dort erlöst hat. Darum gebiete ich dir, so zu verfahren. – (5.Mose 16,12)

 19  Wenn du beim Abernten deines Feldes eine Garbe auf dem Felde vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, um sie zu holen: sie soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen gehören, damit der HErr, dein Gott, dich bei allem, was du unternimmst, segnet. (3.Mose 19,9-10)  20  Wenn du deine Ölbäume abklopfst, sollst du hinterher nicht noch Nachlese an den Zweigen halten: was an Früchten noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zugutekommen.  21  Wenn du die Lese in deinem Weinberge hältst, sollst du hinterher nicht noch eine Nachlese vornehmen: was (an Trauben) noch übrig ist, soll den Fremdlingen, den Waisen und den Witwen zufallen.  22  Denn du sollst daran gedenken, dass du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist; darum gebiete ich dir, so zu verfahren.«

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 5. Mose 24,1 bis 24,21; 5. Mose 24,22 bis 26,2; Luther (1570): 5. Mose 23,8 bis 24,4; 5. Mose 24,5 bis 25,4

Übersetzungen anderer Websites (in neuem Fenster): Schlachter (2000), Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen).

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12und so werden auch alle (anderen), die in Christus Jesus ein gottseliges Leben zu führen gewillt sind, Verfolgungen zu erleiden haben. 13Böse Menschen dagegen und Betrüger werden es immer ärger treiben, indem sie verführen und selbst verführt werden. 14Du aber bleibe dem treu, was du gelernt hast und was dir zu völliger Gewissheit geworden ist; du weißt ja, von welchen Lehrern du es gelernt hast, 15und kennst ja von Kind auf die Heiligen Schriften, die imstande sind, dich weise zu machen zur Errettung (oder: zum ewigen Heil) durch den auf Christus Jesus gegründeten Glauben. 16Jede von Gottes Geist eingegebene Schrift ist auch förderlich zur Belehrung und zur Überführung, zur Besserung und zur Erziehung in der Gerechtigkeit, 17damit der Gottesmensch vollkommen (oder: fertig) sei, zu jedem guten Werk voll ausgerüstet. 1Ich beschwöre dich vor dem Angesicht Gottes und Christi Jesu, welcher dereinst Lebende und Tote richten wird, und bei seiner Erscheinung (= Wiederkunft) und bei seiner Königsherrschaft: 2verkündige das Wort, tritt damit auf (oder: dafür ein), du magst gelegen oder ungelegen kommen, überführe, weise zurecht, ermahne mit allem Aufwand von Langmut und Belehrung!

2.Tim. 3,12 bis 2.Tim. 4,2 - Menge (1939)