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Bevor Gott Mose und dem Volk Israel die Gebote am Berg Sinai gab, setzte Gott das Passahlamm ein zur Vergebung der Sünde (vorübergehende Bedeckung mit dem Blut des Opfers) vor dem Gericht an den falschen Göttern und der Befreiung aus der Knechtschaft.
„Ihr sollt aber essen … des HERRN Passah. Denn ich will in derselben Nacht durch Ägyptenland gehen und alle Erstgeburt schlagen in Ägyptenland, unter den Menschen und unter dem Vieh, und will meine Strafe beweisen an allen Göttern der Ägypter, ich, der HERR (2. Mose 12,11-12). … Und nehmt ein Büschel Isop und taucht in das Blut in dem Becken und berührt damit die Oberschwelle und die zwei Pfosten. Und es gehe kein Mensch zu seiner Haustür heraus bis an den Morgen. Denn der HERR wird umhergehen und die Ägypter plagen. Und wenn er das Blut sehen wird an der Oberschwelle und den zwei Pfosten, wird er an der Tür vorübergehen und den Verderber nicht in eure Häuser kommen lassen zu plagen. Darum haltet diese Weise für dich und deine Kinder ewiglich (2. Mose 12,22-24).“
Das Passah-Lamm wurde nicht einfach nur geopfert; es durfte keinen einzigen Fehler haben. Es wurde für 4 Tage zu Hause gehalten, wodurch man es auf Fehler prüfen konnte (2. Mose 12,3; 5+6).
Der Herr Jesus kam nach Jerusalem zum letzten Passah auf einem Eselsfohlen, wie in Sacharja 9,9 prophezeit. 4 Tage später wurde er gefangen genommen und zur Gerichtsverhandlung geführt (Matthäus 21-27; Markus 11-15; Lukas 19-23; Johannes 12-19). Am Passahfest wurde der Herr Jesus vor Gericht gestellt und von Pontius Pilatus zu Herodes und wieder zurück an Pilatus gesandt. Wie lautete das Urteil der beiden? „Ich finde keine Schuld (keinen Fehler) an Ihm“ (Lukas 23,14+15). Beide, der jüdische Richter Herodes und der nicht-jüdische Richter Pontius Pilatus, erklärten Ihn für rein.
Der Herr Jesus wurde als fehlerlos erklärt. Dadurch war er rechtlich dazu in der Lage DAS PASSAHLAMM einmalig und für alle zu sein. Wir werden gerecht durch das teure Blut Christi als eines Lammes ohne Fehler und ohne Flecken (1. Petrus 1,19).
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Dok. oibne00103 zuletzt aktualisiert: 28.10.2016