16»Dreimal im Jahr sollen alle Personen männlichen Geschlechts bei dir vor dem HErrn, deinem Gott, an der Stätte erscheinen, die er erwählen wird, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote, am Wochenfest und am Laubhüttenfest. Man soll aber vor dem HErrn nicht mit leeren Händen erscheinen, 17sondern jeder mit dem, was er zu geben vermag nach Maßgabe des Segens, den der HErr, dein Gott, dir beschert hat.« 18»Richter und Obmänner sollst du dir in allen deinen Ortschaften, die der HErr, dein Gott, dir in jedem deiner Stämme gibt, einsetzen, damit sie dem Volke mit Gerechtigkeit Recht sprechen. 19Du darfst das Recht nicht beugen, darfst die Person nicht ansehen und Geschenke (= Bestechung) nicht annehmen; denn Geschenke machen die Augen der Weisesten blind und bringen die Sache derer, die im Recht sind, zu Fall. 20Der Gerechtigkeit allein sollst du die Ehre geben, damit du am Leben bleibst und das Land im Besitz behältst, das der HErr, dein Gott, dir geben wird.« 21»Du sollst dir neben dem Altar, den du dir für den HErrn, deinen Gott, errichten wirst, keinen Baumstamm irgendwelcher Art als Götzenbaum pflanzen 22und dir keinen Malstein aufstellen, weil der HErr, dein Gott, ihn hasst.– 1Du sollst dem HErrn, deinem Gott, kein Rind und kein Stück Kleinvieh opfern, das einen Fehler, irgendetwas Hässliches, an sich hat; denn das ist ein Gräuel für den HErrn, deinen Gott.«
5.Mose 16,16 bis 5.Mose 17,1 - Menge (1939)