12denn ein Halljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr essen, was es von selbst hervorbringt. 13In solchem Halljahr soll ein jeder von euch wieder zu seinem Besitz kommen. 14Wenn du also deinem Nächsten (oder: Volksgenossen) etwas verkaufst oder von deinem Nächsten etwas kaufst, so sollt ihr einander nicht übervorteilen, 15sondern nach der Zahl der Jahre, die seit dem (letzten) Halljahr verflossen sind, sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16Bei einer größeren Zahl von Jahren (bis zum nächsten Halljahr) sollst du den Kaufpreis für ein Grundstück verhältnismäßig erhöhen und bei einer kleineren Zahl von Jahren den Kaufpreis verhältnismäßig verringern; denn er verkauft dir nur eine (bestimmte) Anzahl von Ernten. 17Keiner übervorteile also den andern, sondern du sollst dich vor deinem Gott fürchten; denn ich bin der HErr, euer Gott. 18So verfahrt denn nach meinen Anordnungen und beobachtet meine Gebote und handelt nach ihnen, so werdet ihr in eurem Lande in Sicherheit wohnen. 19Dann wird das Land euch seinen Ertrag geben, so dass ihr euch satt essen könnt und in Sicherheit darin wohnt.
3.Mose 25,12 bis 3.Mose 25,19 - Menge (1939)