19Der Priester, der das Tier als Sündopfer darbringt, darf es essen. Es muss allerdings an heiliger Stätte gegessen werden, im Vorhof zum Offenbarungszelt. 20Alles, was mit dem Fleisch in Berührung kommt, wird geheiligt sein. Wenn ein Spritzer von seinem Blut auf ein Kleidungsstück kommt, muss der Fleck an heiliger Stätte ausgewaschen werden. 21Wenn es in einem Tongefäß gekocht wird, muss dieses anschließend zerbrochen werden, ein Metallgefäß muss anschließend gescheuert und mit Wasser gespült werden. 22Nur die männlichen Mitglieder der Priesterfamilien dürfen davon essen. Es ist höchstheilig. 23Aber jedes Sündopfer, von dessen Blut etwas ins Offenbarungszelt gebracht wird, um dort im Heiligtum Sühne zu bewirken, darf man nicht essen. Es muss verbrannt werden. 1Folgende Anordnung gilt für das Schuldopfer: Es ist höchstheilig. 2Dort, wo das Brandopfer geschlachtet wird, muss auch das Schuldopfer geschlachtet werden. Der Priester soll das Blut des Opfertiers ringsherum an den Altar sprengen. 3Alles Fett davon muss er opfern: den Fettschwanz und das Fett an den Eingeweiden,
3.Mose 6,19 bis 3.Mose 7,3 - NeÜ bibel.heute (2019)