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5. Mose 15

Das Erlassjahr.

 1  Nach sieben Jahren sollst du einen Erlaß anordnen. Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: (2.Mose 23,10-11)  2  Kein Schuldherr, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es von seinem Nächsten oder von seinem Bruder fordern; denn man hat einen Erlaß des HERRN ausgerufen.  3  Von einem Fremden kannst du es fordern; aber was du bei deinem Bruder hast, das soll deine Hand freilassen.

 4  Es sollte zwar unter euch gar kein Armer sein; denn der HERR wird dich reichlich segnen im Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe geben wird, um es in Besitz zu nehmen;  5  vorausgesetzt, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und beobachtest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, und darnach tuest.  6  Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat. So wirst du vielen Völkern leihen, du aber wirst nicht entlehnen; du wirst über viele Völker herrschen, sie aber werden nicht herrschen über dich. (5.Mose 28,12)

 7  Wenn aber ein Armer bei dir ist, irgend einer deiner Brüder in irgend einer Stadt in dem Land, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand vor deinem armen Bruder verschließen; (1.Joh. 3,17)  8  sondern du sollst ihm deine Hand auftun und ihm reichlich leihen, je nach dem er Mangel hat. (Luk. 6,34-35)  9  Hüte dich, daß kein Belialsrat in deinem Herzen sei und du nicht denkest: »Das siebente Jahr, das Erlaßjahr, naht!« und sehest deinen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nichts; da würde er deinetwegen zum HERRN schreien, und es würde dir zur Sünde sein;  10  sondern du sollst ihm willig geben und nicht mit verdrießlichem Herzen; denn um deswillen wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allen deinen Werken und in allen Geschäften deiner Hand.

 11  Denn es werden nicht aufhören Arme im Lande zu sein; darum gebiete und sage ich dir: Tue deine Hand auf für deinen Bruder, der bedrängt und arm ist im Lande! (Matth. 26,11; Jes. 58,7; Jak. 2,15; Jak. 1,2-16)

Über die Freilassung hebräischer Sklaven.

 12  Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft hat, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, und im siebenten Jahre sollst du ihn frei von dir lassen. (2.Mose 21,2)  13  Und wenn du ihn frei von dir lässest, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen;  14  sondern du sollst ihm von deiner Herde und von deiner Tenne und von deiner Kelter aufladen und ihm geben von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat.  15  Und gedenke, daß du in Ägyptenland auch ein Knecht warst, und daß der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir heute solches. (5.Mose 5,15)  16  Sollte er aber zu dir sagen: »Ich will nicht von dir wegziehen!« weil er dich und dein Haus liebhat und es ihm wohl bei dir ist,  17  so nimm einen Pfriem und durchbohre ihm sein Ohr an der Tür, so ist er auf ewig dein Knecht. Mit deiner Magd sollst du auch also handeln.  18  Es soll dir nicht schwer fallen, ihn freizulassen; denn er hat dir doppelt so viel wie ein Taglöhner, sechs Jahre lang, gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.

Heiligung der Erstgeburt.

 19  Alle männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst den Erstling deiner Ochsen nicht zur Arbeit brauchen und die Erstlinge deiner Schafe nicht scheren. (2.Mose 13,2)  20  Du sollst sie vor dem HERRN, deinem Gott, essen, Jahr für Jahr, an dem Ort, den der HERR erwählt, du und dein Haus. (5.Mose 14,23)  21  Wenn das Tier aber einen Mangel hat, wenn es hinkt oder blind ist oder sonst einen bösen Mangel hat, so sollst du es dem HERRN, deinem Gott, nicht opfern; (3.Mose 22,20)  22  sondern du sollst es innerhalb deiner Tore essen, wie die Gazelle und den Hirsch, du seiest unrein oder rein. (5.Mose 12,15; 5.Mose 12,22)  23  Nur von seinem Blut sollst du nicht essen, auf die Erde sollst du es gießen wie Wasser. (3.Mose 3,17; 5.Mose 12,16; 5.Mose 12,23-24)

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 5. Mose 14,29 bis 15,22; 5. Mose 15,22 bis 16,19; Luther (1570): 5. Mose 14,8 bis 15,7; 5. Mose 15,7 bis 16,8

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2Ihr habt alles gehalten, was euch Mose, der Knecht des HERRN, geboten hat, und habt meiner Stimme gehorcht in allem, was ich euch geboten habe. 3Ihr habt eure Brüder während dieser langen Zeit nicht verlassen bis auf diesen Tag, und habt treulich an dem Gebot des HERRN, eures Gottes, festgehalten. 4Weil nun der HERR, euer Gott, eure Brüder zur Ruhe gebracht, wie er ihnen versprochen hat, so kehret jetzt um und ziehet hin in eure Hütten, in das Land eures Erbteils, das euch Mose, der Knecht des HERRN, jenseits des Jordan gegeben hat. 5Nehmt euch nur sehr in acht, daß ihr tut nach dem Gebot und Gesetz, das euch Mose, der Knecht des HERRN, geboten hat: daß ihr den HERRN, euren Gott, liebet und auf allen seinen Wegen wandelt und seine Gebote befolget und ihm anhanget und ihm von ganzem Herzen und von ganzer Seele dienet! 6Also segnete sie Josua und entließ sie; und sie gingen zu ihren Hütten. 7Aber dem halben Stamme Manasse hatte Mose ein Erbteil gegeben in Basan; der andern Hälfte gab Josua ein Erbteil unter ihren Brüdern diesseits des Jordan, gegen den Westen. 8Und als er sie zu ihren Hütten gehen ließ und sie segnete, sprach er zu ihnen: Mit großem Gut kehrt ihr nun zurück zu euren Hütten, mit sehr viel Vieh, mit Silber, Gold, Erz, Eisen und mit Kleidern in großer Zahl; teilt den Raub eurer Feinde mit euren Brüdern! 9Also kehrten die Rubeniter, Gaditer und der halbe Stamm Manasse um und gingen von den Kindern Israel weg, von Silo, das im Lande Kanaan liegt, um ins Land Gilead zu ziehen, zum Lande ihres Erbteils, das sie daselbst besaßen, nach dem Befehl des HERRN durch Mose.

Jos. 22,2 bis Jos. 22,9 - Schlachter (1951)