Schlachter > AT > 5. Mose > Kapitel 25

5. Mose 25

Weitere Schutzbestimmungen.

 1  Wenn zwischen Männern ein Hader entsteht, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten, und den Gerechten für gerecht erklären und den Übeltäter verurteilen.  2  Und wenn der Übeltäter Schläge verdient hat, soll der Richter ihn niederfallen lassen, und man soll ihm vor seinen Augen die bestimmte Tracht Prügel geben, je nach dem Maß seiner Missetat.  3  Wenn man ihm vierzig Streiche gegeben hat, soll man nicht weiter schlagen, damit er nicht zu viel geschlagen werde, wenn man ihm mehr Streiche gibt, und damit dein Bruder nicht verächtlich gemacht werde in deinen Augen. (2.Kor. 11,24)

 4  Du sollst dem Ochsen, wenn er drischt, das Maul nicht verbinden. (1.Kor. 9,9; 1.Tim. 5,18)

Gesetz über die Schwagerehe.

 5  Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen. (Ruth 4,5; Matth. 22,24)  6  Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde.  7  Gefällt es aber dem Mann nicht, seines Bruders Weib zu nehmen, so soll seines Bruders Weib hinaufgehen unter das Tor zu den Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen in Israel zu erwecken und will mir die Schwagerpflicht nicht leisten.  8  Dann sollen die Ältesten der Stadt ihn rufen lassen und mit ihm reden. Wenn er dann dabei bleibt und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen!  9  so soll seines Bruders Weib vor den Ältesten zu ihm treten und ihm seinen Schuh vom Fuße ziehen und ihm ins Angesicht speien und soll anheben und sagen: So soll man jedem Manne tun, der seines Bruders Haus nicht bauen will!  10  Und man soll ihn in Israel »das Haus des Barfüßers« nennen.

 11  Wenn zwei Männer miteinander hadern, und des einen Weib läuft hinzu, um ihren Mann von der Hand dessen, der ihn schlägt, zu erretten, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,  12  so sollst du ihr die Hand abhauen; dein Auge soll ihrer nicht schonen.

 13  Du sollst in deinem Beutel nicht zweierlei Gewichtsteine haben, große und kleine!  14  In deinem Hause soll nicht zweierlei Hohlmaß sein, ein großes und ein kleines!  15  Du sollst volles und rechtes Gewicht und volles und rechtes Hohlmaß haben, auf daß du lange lebest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt.  16  Denn wer solches Unrecht begeht, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (Micha 6,11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden.

 17  Gedenke, was dir Amalek antat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; (2.Mose 17,8-16)  18  wie er dir auf dem Wege begegnete und deine Nachzügler abschnitt, alle Schwachen, die zurückgeblieben waren, als du müde und matt warst, und wie er Gott nicht fürchtete.  19  Wenn dir nun der HERR, dein Gott, Ruhe gegeben hat vor allen deinen Feinden ringsum im Lande, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe einzunehmen gibt, so sollst du das Gedächtnis Amaleks unter dem Himmel vertilgen; vergiß es nicht! (1.Sam. 15,2-3)

Textvergleich

Luther (1912)   Luther (Strongs)   Elberfelder (1905)   Menge (1939)   NeÜ bibel.heute (2019)   Vers für Vers Vergleich

Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 5. Mose 24,22 bis 26,2; Luther (1570): 5. Mose 24,5 bis 25,4; 5. Mose 25,5 bis 26,8

Übersetzungen anderer Websites (in neuem Fenster): Schlachter (2000), Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen).

Bibeltext in hebräischer Sprache mit Wort für Wort Übersetzung (englisch), Wortkonkordanz (Strong-Verzeichnis) zur Bedeutung des jeweiligen hebräischen Wortes und weiteren Informationen finden Sie unter biblehub.com (in neuem Fenster): Ganzes Kapitel anzeigen oder einen einzelnen Vers direkt anzeigen (die Versnummerieung kann abweichend sein) Vers 1, Vers 2, Vers 3, Vers 4, Vers 5, Vers 6, Vers 7, Vers 8, Vers 9, Vers 10, Vers 11, Vers 12, Vers 13, Vers 14, Vers 15, Vers 16, Vers 17, Vers 18, Vers 19.

Text-Tools

Um einzelne Verse für eine Textverarbeitung in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie oben auf eine Versnummer klicken. Der Textverweis wird mitkopiert. Das gesamte Kapitel oder Teile daraus kann hier kopiert werden .

 

Zufallsbilder

Vom Schätze sammeln
Biblische Orte - Amra
Orte in der Bibel: Jerusalem - Grabeskirche
Biblische Orte - Sodom (Bab edh-Dhra)
Biblische Orte - Wadi Rum
Biblische Orte - Petra (al-Batra) - Straße der Fassaden
Biblische Orte - Emmaus - Byzantinische Basilika
Biblische Orte - Berg Nebo
Biblische Orte - Berg Hor - Hor ha-Har, Berg Zin
Biblische Orte - Heshbon

 

Zufallstext

3Da taten die Zauberer mit ihrem Beschwören auch also und ließen Frösche über das Land Ägypten kommen. 4Da berief der Pharao den Mose und Aaron und sprach: Bittet den HERRN, daß er die Frösche von mir nehme und von meinem Volk, so will ich das Volk ziehen lassen, daß es dem HERRN opfere! 5Mose sprach zum Pharao: Du sollst die Ehre haben zu bestimmen, auf wann ich für dich, für deine Knechte und für dein Volk erbitten soll, daß die Frösche von dir und deinen Häusern vertrieben werden und nur im Flusse bleiben. 6Er sprach: Auf morgen! Da sprach Mose: Wie du gesagt hast; auf daß du erfahrest, daß niemand ist wie der HERR, unser Gott! 7So sollen die Frösche von dir und von deinen Häusern, von deinen Knechten und von deinem Volke genommen werden; nur im Flusse sollen sie bleiben. 8Also gingen Mose und Aaron vom Pharao; und Mose schrie zum HERRN der Frösche wegen, die er dem Pharao auferlegt hatte. 9Und der HERR tat, wie Mose gesagt hatte. Die Frösche starben in den Häusern, in den Höfen und auf dem Felde. 10Und sie häuften dieselben zusammen, hier einen Haufen und dort einen Haufen; und das Land stank davon.

2.Mose 8,3 bis 2.Mose 8,10 - Schlachter (1951)