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Nehemia 11

Verzeichnis der Einwohner Jerusalems und der Landbewohner.

 1  Hierauf nahmen die Obersten (oder: Fürsten, Vornehmen) des Volkes ihren Wohnsitz in Jerusalem; das übrige (= gewöhnliche) Volk aber bestimmte durch das Los je den zehnten Mann dazu, sich in der heiligen Stadt Jerusalem anzusiedeln, während die übrigen neun Zehntel in den Ortschaften (des Landes) wohnen bleiben sollten. (Neh. 7,5)  2  Das Volk aber hieß alle Leute willkommen, die sich freiwillig zur Niederlassung in Jerusalem erboten.

 3  Und dies sind die Häupter des Bezirks (oder: der Provinz), die sich in Jerusalem und in den Ortschaften Judas niedergelassen haben, und zwar ein jeder auf seinem Besitztum in den dortigen Ortschaften: die (gewöhnlichen) Israeliten, die Priester und die Leviten, die Tempelhörigen und die Nachkommen der Leibeigenen Salomos. (Neh. 7,57; 1.Chron. 9,2-17)

 4  In Jerusalem haben sich sowohl Judäer als auch Benjaminiten niedergelassen, und zwar von den Judäern: Athaja, der Sohn Ussijas, des Sohnes Sacharjas, des Sohnes Amarjas, des Sohnes Sephatjas, des Sohnes Mahalaleels, von den Nachkommen des Perez;  5  ferner Maaseja, der Sohn Baruchs, des Sohnes Kol-Hoses, des Sohnes Hasajas, des Sohnes Adajas, des Sohnes Jojaribs, des Sohnes Sacharjas, des Sohnes des Siloniten.  6  Die Gesamtzahl der Nachkommen des Perez, die in Jerusalem wohnten, betrug 468, tüchtige (oder: wehrhafte) Männer. –  7  Und dies sind die Benjaminiten: Sallu, der Sohn Mesullams, des Sohnes Joeds, des Sohnes Pedajas, des Sohnes Kolajas, des Sohnes Maasejas, des Sohnes Ithiels, des Sohnes Jesajas,  8  und seine Genossen, wehrhafte Krieger, 928 an der Zahl. –  9  Joel aber, der Sohn Sichris, war ihr Vorsteher; und Juda, der Sohn Hassenuas, war zweiter Aufseher über die Stadt. –

 10  Von den Priestern: Jedaja, der Sohn Jojaribs, Jachin,  11  Seraja, der Sohn Hilkijas, des Sohnes Mesullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajoths, des Sohnes Ahitubs, der Fürst (oder: Oberaufseher) über das Haus Gottes,  12  und ihre Genossen, die den heiligen Dienst im Hause Gottes besorgten, 822 an Zahl; ferner Adaja, der Sohn Jerohams, des Sohnes Pelaljas, des Sohnes Amzis, des Sohnes Sacharjas, des Sohnes Pashurs, des Sohnes Malkijas,  13  und seine Genossen, 242, Familienhäupter; ferner Amassai, der Sohn Asareels, des Sohnes Ahsais, des Sohnes Mesillemoths, des Sohnes Immers,  14  und ihre Genossen, tüchtige Männer, 128 an der Zahl; ihr Vorsteher war Sabdiel, der Sohn Haggedolims. –

 15  Ferner von den Leviten: Semaja, der Sohn Hassubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Bunnis;  16  ferner Sabbethai und Josabad, welche die weltlichen Geschäfte des Gotteshauses zu besorgen hatten;  17  und Matthanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Asaphs, der Leiter des Lobgesangs, der die Danksagung beim Gebet anstimmte; und Bakbukja, der zweite im Rang unter seinen Genossen, und Abda, der Sohn Sammuas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jeduthuns.  18  Die Gesamtzahl der Leviten in der heiligen Stadt betrug 284. –

 19  Die Torhüter aber waren: Akkub, Talmon und ihre Genossen, die an den Toren Wache hielten, 172 an der Zahl.

 20  Die übrigen Israeliten aber, Priester und Leviten, wohnten in allen Ortschaften Judas zerstreut, ein jeder in seinem Besitztum.  21  Die Tempelhörigen aber wohnten auf dem Ophel; Ziha und Gispa waren die Aufseher über die Tempelhörigen. –

 22  Der Vorsteher der Leviten in Jerusalem war Ussi, der Sohn Banis, des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Matthanjas, des Sohnes Michas, einer von den Nachkommen Asaphs, den Sängern für den Dienst im Hause Gottes;  23  es lag nämlich eine königliche Verfügung in Bezug auf sie vor und eine Verordnung für die Sänger bezüglich ihrer täglichen Amtsleistungen.

 24  Pethahja aber, der Sohn Mesesabeels, aus der Zahl der Nachkommen Serahs, des Sohnes Judas, war der königliche Beamte für alle Angelegenheiten, die das Volk betrafen,

 25  und für die Dörfer (oder: Gehöfte) auf ihren (oder: den zugehörigen) Feldmarken. Von den Judäern wohnte ein Teil in Kirjath-Arba nebst den zugehörigen Ortschaften sowie in Dibon nebst den zugehörigen Ortschaften und in Jekabzeel nebst den zugehörigen Gehöften; (Jos. 20,7; Jos. 21,11)  26  ferner in Jesua, Molada, Beth-Pelet,  27  in Hazar-Sual und Beerseba nebst den zugehörigen Ortschaften,  28  in Ziklag und Mechona nebst den zugehörigen Ortschaften, (Jos. 15,31)  29  in En-Rimmon, Zora, Jarmuth,  30  Sanoah, Adullam nebst den zugehörigen Gehöften, Lachis und dessen Feldmarken und in Aseka nebst den zugehörigen Ortschaften; sie hatten sich also von Beerseba bis zum Tal Hinnom angesiedelt.

 31  Die Benjaminiten aber wohnten von Geba an in Michmas, Ajja und Bethel nebst den zugehörigen Ortschaften, (Jos. 18,22)  32  in Anathoth, Nob, Ananja,  33  Hazor, Rama, Hitthaim,  34  Hadid, Zeboim, Neballat,  35  Lod und Ono (und) im Tal der Zimmerleute.

 36  Von den Leviten aber gehörten einige judäische Abteilungen zu Benjamin.

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6Bei Kindern aber im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren soll der Schätzungswert eines Knaben fünf Silberschekel und der Schätzungswert eines Mädchens drei Silberschekel betragen. 7Wenn ferner die Person sechzig Jahre alt ist oder darüber, so soll der Schätzungswert, wenn es sich um einen Mann handelt, fünfzehn Schekel betragen, bei einer weiblichen Person dagegen zehn Schekel. 8Ist der Betreffende aber für die Entrichtung dieses Schätzungswertes zu arm, so stelle man ihn vor den Priester, damit dieser ihn abschätze; nach Maßgabe dessen, was der Gelobende zu leisten vermag, soll der Priester ihn abschätzen. 9Handelt es sich ferner um Vieh, von dem man dem HErrn eine Opfergabe darbringen kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HErrn gibt, als geheiligt (= dem Heiligtum verfallen) gelten: 10man darf es nicht umwechseln noch vertauschen, weder ein gutes Stück gegen ein schlechtes noch ein schlechtes Stück gegen ein gutes; und wenn jemand dennoch ein Stück Vieh gegen ein anderes vertauscht, so soll sowohl jenes als auch das eingetauschte dem Heiligtum verfallen sein. 11Handelt es sich aber um irgendein Stück unreinen Viehes, von dem man dem HErrn keine Opfergabe darbringen kann, so stelle man das betreffende Stück Vieh vor den Priester; 12dieser soll es dann abschätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; bei der Abschätzung des Priesters soll es dann sein Bewenden haben. 13Will der Betreffende es aber einlösen, so hat er noch ein Fünftel zu dem Schätzungswert hinzuzufügen.

3.Mose 27,6 bis 3.Mose 27,13 - Menge (1939)