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3. Mose 6

Weitere Bestimmungen für Brand-, Speis- und Sündopfer.

 1  Weiter gebot der HErr dem Mose Folgendes:  2  »Gib Aaron und seinen Söhnen folgende Weisungen: Diese Vorschriften gelten für das Brandopfer: Dieses, das Brandopfer, soll auf dem Altar da, wo es angezündet worden ist, die ganze Nacht hindurch bis zum Morgen verbleiben, und das Altarfeuer soll dadurch brennend erhalten werden. (3.Mose 1,1)  3  Der Priester soll sein linnenes Gewand anziehen und sich die linnenen Beinkleider an den Leib legen und die Fettasche, in welche das Feuer das Brandopfer auf dem Altar verbrannt hat, wegräumen und sie neben den Altar schütten. (2.Mose 28,42)  4  Alsdann soll er seine (linnenen) Kleider ausziehen und andere (gewöhnliche) Kleider anlegen und die Asche an einen reinen Ort vor das Lager hinausschaffen. (3.Mose 4,12)  5  Das Feuer aber auf dem Altar soll dadurch in Brand erhalten werden und darf nicht erlöschen: jeden Morgen soll der Priester Holzscheite auf dem Altar anzünden und das (Morgen-) Brandopfer auf ihm zurechtlegen und über ihm die Fettstücke der Heilsopfer in Rauch aufgehen lassen.  6  Ein beständiges Feuer soll auf dem Altar unterhalten werden; es darf nie erlöschen!«

 7  »Folgende Vorschriften aber gelten für das Speisopfer: Die Söhne Aarons sollen es vor den HErrn an die Vorderseite des Altars heranbringen. (3.Mose 2,1)  8  Dann nehme er (d.h. einer von ihnen) eine Handvoll davon, nämlich von dem Feinmehl des Speisopfers und von dessen Öl, dazu den gesamten Weihrauch, der auf dem Speisopfer liegt, und lasse es auf dem Altar in Rauch aufgehen als ein Feueropfer lieblichen Geruchs, als den Duftteil davon für den HErrn.  9  Was dann (von dem Speisopfer) noch übrig ist, sollen Aaron und seine Söhne essen; ungesäuert soll es an heiliger Stätte verzehrt werden; im Vorhof des Offenbarungszeltes sollen sie es essen.  10  Es darf nicht mit Sauerteig gebacken werden; es ist ihr Anteil, den ich ihnen von meinen Feueropfern zugewiesen habe: hochheilig ist es wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.  11  Alle männlichen Personen unter den Nachkommen Aarons dürfen es genießen; eine für ewige Zeiten festgesetzte Gebühr von den Feueropfern des HErrn soll es von Geschlecht zu Geschlecht sein. Jeder (Unbefugte), der diese Dinge berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein.«

 12  Weiter gebot der HErr dem Mose Folgendes:  13  »Dies soll die Opfergabe Aarons und seiner Söhne sein, die sie dem HErrn darzubringen haben an dem Tage, an welchem er (d.h. einer von ihnen) gesalbt wird: ein Zehntel Epha Feinmehl als regelmäßiges Speisopfer, die eine Hälfte davon am Morgen, die andere Hälfte am Abend.  14  Auf einer Platte (oder: in der Pfanne) soll es mit Öl zubereitet werden; zusammengerührt (oder: wohlvermengt) sollst du es darbringen; zerbröckelt zu einem Brockenspeisopfer sollst du es darbringen als einen lieblichen Geruch für den HErrn.  15  Auch der Priester, der an Aarons statt aus der Zahl seiner Söhne gesalbt ist (oder: wird), soll es als eine auf ewige Zeiten festgesetzte Gebühr für den HErrn herrichten: als Ganzopfer soll es verbrannt werden;  16  denn jedes Speisopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein: es darf nichts davon gegessen werden.«

Vom Sündopfer.

 17  Weiter gebot der HErr dem Mose Folgendes:  18  »Rede mit Aaron und seinen Söhnen und gebiete ihnen: Folgende Vorschriften gelten für das Sündopfer: An dem Orte, wo das Brandopfer geschlachtet wird, soll auch das Sündopfer vor dem HErrn geschlachtet werden: es ist hochheilig. (3.Mose 4,1)  19  Der Priester, der das Sündopfer darbringt, soll es verzehren; an heiliger Stätte soll es gegessen werden, nämlich im Vorhof des Offenbarungszeltes.  20  Jeder (Unbefugte), der sein Fleisch berührt, soll dem Heiligtum verfallen sein; und wenn etwas von seinem Blut an ein Kleid spritzt, so musst du das Kleidungsstück, an das es gespritzt ist, an heiliger Stätte waschen.  21  Ein irdenes Gefäß, in dem man es gekocht hat, muss zerbrochen werden; ist es aber in einem kupfernen Gefäß gekocht worden, so muss dieses gescheuert und mit Wasser ausgespült werden.  22  Alle männlichen Personen der Priesterschaft dürfen davon essen: es ist hochheilig.  23  Aber von allen Sündopfern, von deren Blut ein Teil in das Offenbarungszelt gebracht worden ist, (damit) im Heiligtum die Sühnung zu vollziehen, darf nichts gegessen werden, sondern sie sind im Feuer zu verbrennen.«

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17Jedoch das Erstgeborene eines Rindes oder das Erstgeborene eines Schafes oder einer Ziege darfst du nicht lösen lassen, sie sind heilig (= gehören dem Heiligtum); ihr Blut sollst du an den Altar sprengen und ihr Fett als Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HErrn in Rauch aufgehen lassen; 18ihr Fleisch aber soll dir gehören: wie die Webebrust und wie die rechte Keule soll es dir gehören. 19Alle Hebeopfer von heiligen Gaben, welche die Israeliten dem HErrn von ihrem Besitz darbringen, überweise ich dir und deinen Söhnen und Töchtern bei dir als ewige Gebühr: das soll ein ewiger Salzbund (d.h. eine ewiggültige und unverbrüchliche Bundesbestimmung) vor dem HErrn für dich und deine Nachkommen bei dir sein!« 20Weiter sagte der HErr zu Aaron: »In ihrem Lande sollst du keinen Erbbesitz haben und keinen Teil des Landes unter ihnen besitzen: ich bin dein Anteil und dein Erbbesitz inmitten der Israeliten! 21(Als Entgelt) aber überweise ich hiermit den Leviten alle Zehnten in Israel zum Erbbesitz für ihren Dienst, den sie zu verrichten haben, für den Dienst am Offenbarungszelte.

4.Mose 18,17 bis 4.Mose 18,21 - Menge (1939)