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3. Mose 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen.

 1  Darauf gebot der HErr dem Mose Folgendes:  2  »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn ein Weib Mutter wird und einen Knaben gebiert, so ist sie sieben Tage lang unrein! Ebenso lange wie in den Tagen ihrer Unreinheit infolge ihres regelmäßigen Unwohlseins ist sie unrein. (3.Mose 15,19)  3  Am achten Tage soll dann das Kind an seiner Vorhaut beschnitten werden. (1.Mose 17,11-12; Joh. 7,22; Luk. 2,21)  4  Alsdann muss sie noch dreiunddreißig Tage während der Zeit ihrer Blutreinigung (zu Hause) bleiben: sie darf nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung abgelaufen sind.  5  Gebiert sie aber ein Mädchen, so ist sie zwei Wochen lang unrein, wie bei ihrer regelmäßigen Unreinheit, und muss dann noch Sechsundsechzig Tage während der Zeit ihrer Blutreinigung (zu Hause) bleiben.

 6  Sobald dann die Tage ihrer Reinigung abgelaufen sind, so soll sie, mag das Kind ein Knabe oder ein Mädchen sein, ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Offenbarungszeltes zu dem Priester bringen. (3.Mose 5,7)  7  Dieser soll dann die Opfertiere vor dem HErrn darbringen und ihr dadurch Sühne erwirken, dann wird sie von ihrem Blutfluss rein sein. Diese Vorschriften gelten für die Wöchnerinnen, mag das Kind ein Knabe oder ein Mädchen sein.  8  Sollte ihr Vermögen aber zur Beschaffung eines Lammes nicht ausreichen, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, die eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer. Wenn der Priester ihr dann Sühne erwirkt hat, wird sie rein sein.« (Luk. 2,24)

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Mal. 2,3 bis Mal. 2,7 - Menge (1939)