21so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum dass sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun. 22Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun. 23Wenn eine Dirne jemand verlobt ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr, 24so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie beide steinigen, dass sie sterben – die Dirne darum, dass sie nicht geschrien hat, da sie doch in der Stadt war; den Mann darum, dass er seines Nächsten Weib geschändet hat –; und sollst das Böse von dir tun. 25Wenn aber jemand eine verlobte Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat, 26und der Dirne sollst du nichts tun; denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nächsten erhöbe und schlüge ihn tot, so ist dies auch. 27Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Dirne schrie, und war niemand, der ihr half. 28Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also,
5.Mose 22,21 bis 5.Mose 22,28 - Luther (1912)