19Der Priester, der das Sündopfer tut, soll's essen an heiliger Stätte, im Vorhof der Hütte des Stifts. 20Niemand soll sein Fleisch anrühren, er sei denn geweiht. Und wer von seinem Blut ein Kleid besprengt, der soll das besprengte Stück waschen an heiliger Stätte. 21Und den Topf, darin es gekocht ist, soll man zerbrechen. Ist's aber ein eherner Topf, so soll man ihn scheuern und mit Wasser spülen. 22Was männlich ist unter den Priestern, die sollen davon essen; denn es ist ein Hochheiliges. 23Aber all das Sündopfer, des Blut in die Hütte des Stifts gebracht wird, zu versöhnen im Heiligen, soll man nicht essen, sondern mit Feuer verbrennen. 1Und dies ist das Gesetz des Schuldopfers. Ein Hochheiliges ist es. 2An der Stätte, da man das Brandopfer schlachtet, soll man auch das Schuldopfer schlachten und sein Blut auf den Altar umhersprengen. 3Und all sein Fett soll man opfern, den Schwanz und das Fett, welches das Eingeweide bedeckt,
3.Mose 6,19 bis 3.Mose 7,3 - Luther (1912)