Luther mit Strongs > Übersicht > H4000 - H4999

Strong H4733 – מִקְלָט – miqlat (mik-lawt')

Gebildet aus

H7038   קָלַט – qalat (kaw-lat')

Verwendung

Freistadt (10x), Freistädte (7x), frei (1x), Freistädten (1x)

  H4732 Übersicht H4734  

Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.

   4. Mose

4. Mose 35, 6: Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte[H4733 H5892] geben, dass dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch 42 Städte geben,

4. Mose 35, 11: sollt ihr Städte auswählen, dass sie Freistädte[H4733 H5892] seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut.

4. Mose 35, 12: Und sollen unter euch solche Freistädte[H4733 H5892] sein vor dem Bluträcher, dass der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis dass er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei.

4. Mose 35, 13: Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten[H4733 H5892], sollen sechs sein.

4. Mose 35, 15: Das sind die sechs Freistädte[H4733 H5892], den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, dass dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

4. Mose 35, 25: Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt[H4733 H5892], dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis dass der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.

4. Mose 35, 26: Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt[H4733 H5892] Grenze gehen, dahin er geflohen ist,

4. Mose 35, 27: und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt[H4733 H5892] und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein.

4. Mose 35, 28: Denn er sollte in seiner Freistadt[H4733 H5892] bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen.

4. Mose 35, 32: Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt[H4733 H5892] geflohen ist, dass er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe.

   Josua

Josua 20, 2: Sage den Kindern Israel: Gebt unter euch Freistädte[H4733 H5892], davon ich durch Mose euch gesagt habe,

Josua 20, 3: dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, dass sie unter euch frei[H4733] seien von dem Bluträcher.

Josua 21, 13: Also gaben sie den Kindern Aarons, des Priesters, die Freistadt[H4733 H5892] der Totschläger, Hebron, und seine Vorstädte, Libna und sein Vorstädte,

Josua 21, 21: sie gaben ihnen die Freistadt[H4733 H5892] der Totschläger, Sichem und seine Vorstädte auf dem Gebirge Ephraim, Geser und seine Vorstädte,

Josua 21, 27: Den Kindern aber Gerson aus den Geschlechtern der Leviten wurden gegeben von dem halben Stamm Manasse zwei Städte: die Freistadt[H4733 H5892] für die Totschläger, Golan in Basan, und sein Vorstädte, Beesthra und seine Vorstädte.

Josua 21, 32: Von dem Stamm Naphthali drei Städte: die Freistadt[H4733 H5892] für die Totschläger, Kedes in Galiläa, und seine Vorstädte, Hammoth-Dor und seine Vorstädte, Karthan und seine Vorstädte –

Josua 21, 38: Von dem Stamm Gad vier Städte: die Freistadt[H4733 H5892] für die Totschläger, Ramoth in Gilead, und seine Vorstädte,

   1. Chronik

1. Chronik 6, 42: So gaben sie nun den Kindern Aaron die Freistädte[H4733 H5892] Hebron und Libna samt ihren Vorstädten, Jatthir und Esthemoa mit ihren Vorstädten.

1. Chronik 6, 52: So gaben sie nun ihnen, dem Geschlecht der anderen Kinder Kahath, die Freistädte[H4733 H5892]: Sichem auf dem Gebirge Ephraim, Geser,

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