Luther mit Strongs > Übersicht > H4000 - H4999

Strong H4139 – מוּלָה – muwlah (moo-law')

Gebildet aus

H4135   מוּל – muwl (mool)

Verwendung

Beschneidung (1x)

  H4138 Übersicht H4140  

Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.

   2. Mose

2. Mose 4, 26: Da ließ er von ihm ab. Sie sprach aber Blutbräutigam um der Beschneidung[H4139] willen.

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Zufallstext

43Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten! 44Was aber deine leibeigenen Knechte und Mägde betrifft, die du besitzen wirst (oder: darfst), so mögt ihr euch solche Knechte und Mägde von den Heidenvölkern kaufen, die rings um euch her wohnen. 45Auch aus den Kindern der Beisassen, die bei euch als Gäste leben – aus ihnen könnt ihr euch welche kaufen sowie aus ihren Nachkommen, die bei euch leben und die sie in eurem Lande gezeugt haben: diese mögen euch als Eigentum gehören, 46und ihr könnt sie auf eure Kinder nach euch vererben, damit diese sie als Eigentum besitzen: auf ewig könnt ihr diese als Sklaven dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten – da darfst du nicht, einer über den andern, mit Härte herrschen! 47Wenn ferner ein Fremdling oder Beisasse neben dir Vermögen erwirbt, während einer deiner Volksgenossen neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen neben dir, oder einem Abkömmling aus der Familie eines Fremdlings als Sklaven verkauft, 48so soll, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht für ihn bestehen: einer von seinen Volksgenossen mag (oder: darf) ihn loskaufen; 49oder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims (= sein Vetter) mag (oder: darf) ihn loskaufen, oder sonst einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht darf ihn loskaufen; oder wenn er selbst soviel Geld aufbringt, kann er sich selbst loskaufen. 50Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit von dem Jahre ab, wo er sich verkauft hat, bis zum Halljahr berechnen, und der Preis, um den er sich ihm verkauft hat, soll auf die Zahl der Jahre gleichmäßig verteilt werden: wie bei einem Lohnarbeiter soll die Dienstzeit bei ihm berechnet werden.

3.Mose 25,43 bis 3.Mose 25,50 - Menge (1939)