Luther mit Strongs > Übersicht > G2000 - G2999

Strong G2154 – εὔσημος – eusemos (yoo'-say-mos)

Gebildet aus

G2095   εὖ – eu (yoo)

G4591   σημαίνω – semaino (say-mah'-ee-no)

Verwendung

deutliche (1x)

  G2153 Übersicht G2155  

Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.

   1. Korinther

1. Korinther 14, 9: Also auch ihr, wenn ihr mit Zungen redet, so ihr nicht eine deutliche[G2154] Rede gebet, wie kann man wissen, was geredet ist? Denn ihr werdet in den Wind reden.

Zufallsbilder

Tiere in der Bibel - Klippdachs oder Klippschliefer
Biblische Orte - Heshbon
Biblische Orte - En Avdat
Biblische Orte - Beit Gemal, Die Steinigung des Stphanus
Biblische Orte - Emmaus - Byzantinische Basilika
Verschiedene Tiere in Israel, die nicht in der Bibel namentlich genannt sind
Biblische Orte - Ammonitenwand
Biblische Orte - Eilat: Coral World
Orte in der Bibel: Jerusalem - Gefängnis Jesu
Biblische Orte - Petra (al-Batra) - Felsgrab ed-Deir

 

Zufallstext

12Wenn jemand es zum Zweck der Danksagung darbringt, so soll er außer dem Dank-Schlachtopfer noch ungesäuerte, mit Öl gemengte Kuchen und ungesäuerte, mit Öl bestrichene Fladen und mit Öl eingerührtes Feinmehl darbringen; 13nebst Kuchen von gesäuertem Brotteig soll er seine Opfergabe darbringen, außer dem Opfertier, in welchem sein Dank-Heilsopfer besteht. 14Und zwar soll er davon je ein Stück von jeder Opfergabe als Hebe für den HErrn darbringen; (was dann noch übrig ist) soll dem Priester gehören, der das Blut des Heilsopfers an den Altar gesprengt hat. 15Das Fleisch des Tieres aber, das als Dank-Heilsopfer geschlachtet wird, muss noch am Tage seiner Darbringung gegessen werden: man darf nichts davon bis zum nächsten Morgen übriglassen. – 16Wenn aber die Opfergabe eines Schlachttieres infolge eines Gelübdes dargebracht wird oder eine freiwillige Leistung ist, so soll zwar das Fleisch am Tage der Darbringung des Schlachtopfers gegessen werden; jedoch darf das, was etwa davon übriggeblieben ist, auch noch am folgenden Tage gegessen werden. 17Was aber dann noch vom Fleisch des Opfertieres am dritten Tage übrig ist, muss im Feuer verbrannt werden; 18denn wenn man vom Fleisch seines Heilsopfers noch am dritten Tage äße, so würde dies nicht gottwohlgefällig sein; es würde dem, der es dargebracht hat, nicht zugerechnet werden, sondern als Gräuel (= verdorbenes Fleisch) gelten, und jeder, der davon äße, würde eine Verschuldung auf sich laden. – 19Auch solches Fleisch, das mit etwas Unreinem in Berührung gekommen ist, darf nicht gegessen werden, sondern ist im Feuer zu verbrennen. Was sonst aber das Opferfleisch betrifft, so darf jeder Reine es genießen;

3.Mose 7,12 bis 3.Mose 7,19 - Menge (1939)