peinigen (1x), peinigten (1x)
Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.
Apostelgeschichte 4, 21: Aber sie drohten ihnen und ließen sie gehen und fanden nicht, wie sie sie peinigten[G2849], um des Volkes willen; denn sie lobten alle Gott über das, was geschehen war.
2. Petrus 2, 9: Der Herr weiß die Gottseligen aus der Versuchung zu erlösen, die Ungerechten aber zu behalten zum Tage des Gerichts, sie zu peinigen[G2849],
17Wer Vater oder Mutter flucht, der soll des Todes sterben. 18Wenn Männer miteinander hadern und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit einer Faust, dass er nicht stirbt, sondern zu Bette liegt: 19kommt er auf, dass er ausgeht an seinem Stabe, so soll, der ihn schlug, unschuldig sein, nur dass er ihm bezahle, was er versäumt hat, und das Arztgeld gebe. 20Wer seinen Knecht oder seine Magd schlägt mit einem Stabe, dass sie sterben unter seinen Händen, der soll darum gestraft werden. 21Bleibt er aber einen oder zwei Tage am Leben, so soll er darum nicht gestraft werden; denn es ist sein Geld. 22Wenn Männer hadern und verletzen ein schwangeres Weib, dass ihr die Frucht abgeht, und ihr kein Schade widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wieviel des Weibes Mann ihm auflegt, und er soll's geben nach der Schiedsrichter Erkennen. 23Kommt ihr aber ein Schade daraus, so soll er lassen Seele um Seele, 24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
2.Mose 21,17 bis 2.Mose 21,24 - Luther (1912)