Luther mit Strongs > Übersicht > H6000 - H6999

Strong H6155 – עָרָב – arab (aw-rawb')

Gebildet aus

H6148   עָרַב – arab (aw-rab')

Verwendung

Bachweiden (2x), Weiden (2x), Weidenbach (1x)

  H6154 Übersicht H6156  

Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.

   3. Mose

3. Mose 23, 40: Und sollt am ersten Tage Früchte nehmen von schönen Bäumen, Palmenzweige und Maien von dichten Bäumen und Bachweiden[H6155 H5158] und sieben Tage fröhlich sein vor dem HErrn, eurem Gott.

   Hiob

Hiob 40, 22: Das Gebüsch bedeckt ihn mit seinem Schatten, und die Bachweiden[H6155 H5158] umgeben ihn.

   Psalm

Psalm 137, 2: Unsere Harfen hingen wir an die Weiden[H6155], die daselbst sind.

   Jesaja

Jesaja 15, 7: Denn das Gut, das sie gesammelt, und alles, was sie verwahrt haben, führt man über den Weidenbach[H6155 H5158].

Jesaja 44, 4: dass sie wachsen sollen wie Gras, wie die Weiden[H6155] an den Wasserbächen.

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Zufallstext

45»Was nun den Aussätzigen betrifft, der dieses Leiden an sich hat, so soll er zerrissene Kleider tragen und sein Haupthaar ohne Pflege wachsen lassen; seinen Lippenbart soll er verhüllen und „unrein! unrein!“ ausrufen. 46Solange die Krankheit an ihm haftet, soll er unrein sein: er ist unrein und soll abgesondert wohnen; außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.« 47»Wenn ferner eine aussätzige Stelle an einem Kleidungsstück, es sei von Wolle oder von Leinen (= Flachs), zum Vorschein kommt 48oder an gewebten oder gewirkten Stoffen von Leinen oder von Wolle oder an einer Lederhaut oder an irgendeinem Gegenstand von Leder 49und die betroffene Stelle an dem Kleide oder am Leder oder an dem gewebten oder gewirkten Stoff (oder: Zeug) oder an irgendeinem Gegenstand von Leder grünlich oder rötlich aussieht, so liegt Aussatz vor, und man soll es vom Priester beschauen lassen. 50Der Priester soll dann den vorliegenden Schaden beschauen und den betroffenen Gegenstand sieben Tage lang unter Verschluss halten. 51Wenn er dann am siebten Tage bei der Besichtigung des betroffenen Gegenstandes findet, dass der Schaden an dem Kleidungsstück oder dem gewebten oder gewirkten Stoff oder am Leder – an irgendeinem Gegenstand, zu welchem Leder verarbeitet wird – weiter um sich gegriffen hat, so ist der Ausschlag ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) ist unrein, 52und man soll das Kleidungsstück oder den gewebten oder gewirkten Stoff von Wolle oder von Leinen oder jeden ledernen Gegenstand, an dem der Aussatz haftet, verbrennen; denn es ist ein bösartiger Aussatz: (der betreffende Gegenstand) muss im Feuer verbrannt werden.

3.Mose 13,45 bis 3.Mose 13,52 - Menge (1939)