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4. Mose 18

Vom Amt und Anrecht der Priester und Leviten.

 1  Und der HERR sprach zu Aaron: Du und deine Söhne und deines Vaters Haus mit dir sollen die Versündigung am Heiligtum tragen, und du und deine Söhne mit dir sollen die Sünde eures Priestertums tragen. (2.Mose 28,38; 3.Mose 16,32-33)  2  Laß auch deine Brüder vom Stamme Levi, von deinem väterlichen Stamm, sich mit dir nahen, daß sie sich dir anschließen und dir dienen. Du aber und deine Söhne mit dir sollen vor der Hütte des Zeugnisses dienen und sollen deine Anordnungen und die Ordnungen der ganzen Hütte besorgen; (4.Mose 3,6-10)  3  doch zu den Geräten des Heiligtums und zum Altar sollen sie sich nicht nahen, daß sie nicht sterben, sie und ihr dazu;  4  sondern sie sollen dir beigeordnet sein, daß sie die Ordnung der Stiftshütte besorgen, den Dienst an der Hütte; aber kein Fremder soll sich zu euch nahen.  5  So beobachtet denn die Ordnungen des Heiligtums und die Ordnung des Altars, daß hinfort kein Zorngericht über die Kinder Israel komme! (4.Mose 17,11)  6  Und siehe, ich habe die Leviten, eure Brüder, aus den Kindern Israel herausgenommen, euch zur Gabe, als dem HERRN Geweihte, daß sie den Dienst der Stiftshütte besorgen. (4.Mose 3,12; 4.Mose 3,45)  7  Du aber und deine Söhne mit dir, ihr sollt eures Priestertums warten, daß ihr dienet in allen Geschäften des Altars und inwendig hinter dem Vorhang; denn zum Geschenk gebe ich euch das Amt eures Priestertums. Wenn ein Fremder herzunaht, so muß er sterben. (4.Mose 1,51)

 8  Und der HERR sprach zu Aaron: Siehe, ich habe dir meine Hebopfer zu verwahren gegeben; von allem, was die Kinder Israel heiligen, habe ich sie dir zum Salbungsgeschenk und deinen Söhnen zum ewigen Recht verliehen. (3.Mose 2,3; 3.Mose 2,10; 3.Mose 6,9-11; 3.Mose 6,19-22; 3.Mose 7,6-10)  9  Das sollst du haben vom Hochheiligen, vom Feuer des Altars; alle ihre Opfer samt allen ihren Speisopfern und Sündopfern und Schuldopfern, die sie mir bringen, sollen dir und deinen Söhnen hochheilig sein.  10  An einem hochheiligen Ort sollst du es essen; was männlich ist, mag davon essen; denn es soll dir heilig sein.

 11  Du sollst auch das Hebopfer ihrer Gaben haben, alle Webopfer der Kinder Israel; Ich habe sie dir und deinen Söhnen und deinen Töchtern neben dir zum ewigen Rechte gegeben. Wer in deinem Hause rein ist, der soll davon essen: (3.Mose 10,14)  12  Alles Beste vom Öl und alles Beste vom Most und Korn, ihre Erstlinge, die sie dem HERRN geben, habe ich dir gegeben.  13  Die ersten Früchte alles dessen, was in ihrem Lande wächst, die sie dem HERRN bringen, sollen dein sein. Wer in deinem Hause rein ist, soll davon essen. (2.Mose 23,19; 5.Mose 18,4)  14  Alles Gebannte in Israel soll dein sein. (3.Mose 27,28)  15  Alle Erstgeburt unter allem Fleisch, die sie dem HERRN bringen, es sei ein Mensch oder ein Vieh, soll dein sein; doch sollst du die Erstgeburt von Menschen lösen lassen, auch die Erstgeburt eines unreinen Viehes sollst du lösen lassen. (2.Mose 13,12-13; 2.Mose 34,19-20)  16  Und was den Lösepreis betrifft, sollst du, wenn sie einen Monat alt sind, sie lösen nach deiner Schatzung um fünf Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums, welcher zwanzig Gera gilt.  17  Aber die Erstgeburt eines Ochsen, oder die Erstgeburt eines Lammes, oder die Erstgeburt einer Ziege sollst du nicht lösen lassen; denn sie sind heilig. Ihr Blut sollst du auf den Altar sprengen, und ihr Fett sollst du verbrennen zum Feueropfer, zum lieblichen Geruch dem HERRN.  18  Ihr Fleisch aber soll dein sein; wie die Webebrust und die rechte Keule soll es dir gehören.  19  Alle Hebopfer von den heiligen Gaben, welche die Kinder Israel dem HERRN erheben, habe ich dir und deinen Söhnen und deinen Töchtern neben dir gegeben, als ewiges Recht. Das soll ein ewiger Salzbund sein vor dem HERRN, für dich und deinen Samen mit dir.

 20  Und der HERR sprach zu Aaron: Du sollst in ihrem Lande nichts erben, auch kein Teil unter ihnen haben; denn Ich bin dein Teil und dein Erbgut unter den Kindern Israel! (4.Mose 35,5; 5.Mose 10,9; 5.Mose 12,12; Jos. 13,14; Jos. 13,33)  21  Aber siehe, den Kindern Levis habe ich alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie mir tun in der Arbeit an der Stiftshütte. (3.Mose 27,30)  22  Darum sollen hinfort die Kinder Israel nicht zur Stiftshütte nahen, daß sie nicht Sünde auf sich laden und sterben;  23  sondern die Leviten sollen den Dienst an der Stiftshütte besorgen und sie sollen ihre Missetat tragen; das sei ein ewiges Recht bei euren Nachkommen; aber sie sollen unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen.  24  Denn den Zehnten der Kinder Israel, den sie dem HERRN als Hebopfer entrichten, habe ich den Leviten zum Erbteil gegeben. Darum habe ich zu ihnen gesagt, daß sie unter den Kindern Israel kein Erbgut besitzen sollen.

 25  Und der HERR redete zu Mose und sprach:  26  Sage auch den Leviten und sprich zu ihnen: Wenn ihr von den Kindern Israel den Zehnten nehmet, den ich euch von ihnen zum Erbteil gegeben habe, so sollt ihr davon dem HERRN ein Hebopfer abheben, den Zehnten vom Zehnten.  27  Dieses euer Hebopfer soll euch angerechnet werden, als gäbet ihr Korn von der Tenne und Most aus der Kelter.  28  Also sollt auch ihr dem HERRN das Hebopfer geben von allen euren Zehnten, die ihr von den Kindern Israel nehmet, und sollt dieses Hebopfer des HERRN dem Priester Aaron geben.  29  Von allem, was euch geschenkt wird, sollt ihr dem HERRN ein Hebopfer geben, von allem Besten den geheiligten Teil.  30  Und sprich zu ihnen: Wenn ihr also das Allerbeste davon abhebet, so soll es den Leviten angerechnet werden wie ein Ertrag der Tenne und wie ein Ertrag der Kelter.  31  Und ihr möget es essen an allen Orten, ihr und euer Haus; denn es ist euer Lohn für euren Dienst an der Stiftshütte. (Matth. 10,10)  32  Und ihr werdet darob keine Sünde auf euch laden, wenn ihr nur das Beste davon abhebet und das Geheiligte der Kinder Israel nicht entweihet, auf daß ihr nicht sterbet.

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 4. Mose 17,7 bis 18,4; 4. Mose 18,5 bis 18,26; 4. Mose 18,27 bis 19,18; Luther (1570): 4. Mose 17,16 bis 18,10; 4. Mose 18,11 bis 18,32

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