33Er soll seine Hand fest auf den Kopf des Sündopfers legen und es am Platz des Brandopfers schlachten. 34Der Priester streiche dann mit dem Finger etwas von dem Blut an die Hörner des Brandopferaltars und gieße den Rest an dessen Fuß aus. 35Alles Fett soll er abtrennen, wie das auch beim Freudenopfer geschieht. Der Priester lasse es auf dem Altar, auf dem Feuer Jahwes, in Rauch aufgehen. So erwirke der Priester ihm Sühne für die Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. 1Wenn jemand dadurch sündigt, dass er den Bannfluch am Beginn eines Prozesses zwar hört, aber als Zeuge der Sache dennoch keine Aussage macht, lädt er Schuld auf sich. 2Wenn jemand etwas Unreines berührt, zum Beispiel das Aas irgendeines unreinen Tiers, wird er schuldig, sobald er es erkennt. 3Oder wenn jemand mit der Unreinheit eines Menschen in Berührung kommt – egal wodurch sie verursacht wurde –, wird er schuldig, sobald er es erkennt. 4Oder wenn jemand unbedacht schwört, ohne es wahrzunehmen, egal ob zum Schaden oder zum Nutzen, so wie ein Schwur eben unbedacht über die Lippen kommen kann, auch durch so etwas wird er schuldig, sobald er es erkennt. 5Wenn also jemand in einem dieser Fälle schuldig wird, soll er bekennen, wodurch er gesündigt hat.
3.Mose 4,33 bis 3.Mose 5,5 - NeÜ bibel.heute (2019)