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4. Mose 28

Gesetze über die regelmäßigen Opfer des Jahres.

 1  Weiter gebot der HErr dem Mose Folgendes:  2  »Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Ihr sollt darauf achten, meine Opfergaben, meine Speise in Gestalt der mir zukommenden Feueropfer zu lieblichem Geruch für mich, mir zu rechter Zeit darzubringen!« (3.Mose 21,6)  3  »Sage ihnen also: Dies ist das Feueropfer, das ihr dem HErrn darbringen sollt: täglich zwei fehlerlose, einjährige Lämmer als regelmäßiges Brandopfer. (2.Mose 29,38-42)  4  Das eine Lamm sollst du am Morgen opfern und das andere Lamm gegen Abend herrichten;  5  dazu als Speisopfer ein Zehntel Epha Feinmehl, das mit einem Viertel Hin Öl von zerstoßenen Oliven gemengt ist. (3.Mose 2,1)  6  Dies ist das regelmäßige Brandopfer, das am Berge Sinai zum lieblichen Geruch als Feueropfer für den HErrn eingesetzt (oder: zum ersten Mal hergerichtet) worden ist;  7  dazu als zugehöriges Trankopfer ein Viertel Hin Wein für das eine Lamm; im Heiligtum sollst du das Trankopfer von starkem Getränk dem HErrn spenden.  8  Das zweite Lamm aber sollst du gegen Abend herrichten; mit einem Speisopfer wie am Morgen und dem zugehörigen Trankopfer sollst du es herrichten als ein Feueropfer zu lieblichem Geruch für den HErrn.«

 9  »Ferner am Sabbattage: zwei fehlerlose, einjährige Lämmer und zwei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer nebst dem zugehörigen Trankopfer. (Matth. 12,5)  10  Dies ist das Sabbat-Brandopfer, das an jedem Sabbat außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer darzubringen ist.«

 11  »Ferner sollt ihr an jedem ersten Tage eurer Monate dem HErrn als Brandopfer darbringen: zwei junge Stiere und einen Widder, sieben fehlerlose, einjährige Lämmer (4.Mose 10,10)  12  und zu jedem Stier drei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer und zu dem einen Widder zwei Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer; (4.Mose 28,20; 4.Mose 28,28; 4.Mose 15,2-13)  13  und zu jedem Lamm ein Zehntel Epha mit Öl gemengtes Feinmehl als Speisopfer – das (alles) als Brandopfer zu lieblichem Geruch, als Feueropfer für den HErrn.  14  Was ferner die zugehörigen Trankopfer betrifft, so soll ein halbes Hin Wein auf jeden Stier und ein Drittel Hin auf den Widder und ein Viertel Hin auf jedes Lamm kommen. Das ist das an jedem Neumondstage des Jahres, Monat für Monat, darzubringende Brandopfer.  15  Außerdem soll neben dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer dem HErrn ein Ziegenbock als Sündopfer dargebracht werden.« (4.Mose 28,22)

 16  »Sodann findet am vierzehnten Tage des ersten Monats das Passahfest zu Ehren des HErrn statt. (3.Mose 23,5-14)  17  Und am fünfzehnten Tage dieses Monats wird Festfeier gehalten; sieben Tage lang soll ungesäuertes Brot gegessen werden.  18  Am ersten Tage findet eine Festversammlung am Heiligtum statt; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten (4.Mose 28,25-26)  19  und habt als Feueropfer, als Brandopfer, für den HErrn darzubringen: zwei junge Stiere, einen Widder und sieben einjährige Lämmer – fehlerlose Tiere müssen es sein -;  20  sodann als zugehöriges Speisopfer von Feinmehl, das mit Öl gemengt ist: drei Zehntel Epha sollt ihr zu jedem Stiere und zwei Zehntel zu dem Widder herrichten; (4.Mose 28,12)  21  und je ein Zehntel sollst du zu jedem Lamm von den sieben Lämmern herrichten;  22  außerdem noch einen Ziegenbock zum Sündopfer, um euch Sühne zu erwirken. (4.Mose 28,15)  23  Außer dem Morgen-Brandopfer, welches das regelmäßige Brandopfer bildet, sollt ihr dies alles darbringen.  24  Dieselben Opfer sollt ihr täglich, alle sieben Tage hindurch, als eine Feueropferspeise zu lieblichem Geruch für den HErrn herrichten; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Trankopfer soll es hergerichtet werden.  25  Am siebten Tage aber soll bei euch wieder eine Festversammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten.«

Die Pfingstopfer.

 26  »Ferner am Tage der Erstlingsfrüchte, wenn ihr dem HErrn ein Speisopfer vom neuen Getreide darbringt, an eurem Wochenfest, soll bei euch eine Versammlung am Heiligtum stattfinden; da dürft ihr keinerlei Werktagsarbeit verrichten. (3.Mose 23,15-21)  27  Und als Brandopfer zu lieblichem Geruch für den HErrn sollt ihr darbringen: zwei junge Stiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer (lauter fehlerlose Tiere);  28  dazu als zugehöriges Speisopfer Feinmehl, das mit Öl gemengt ist, nämlich drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu dem einen Widder,  29  je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern;  30  außerdem einen Ziegenbock, um euch Sühne zu erwirken; (4.Mose 28,15)  31  außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem zugehörigen Speisopfer sollt ihr dies alles herrichten – fehlerlose Tiere müssen es sein – nebst den erforderlichen Trankopfern.«

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 4. Mose 27,7 bis 28,11; 4. Mose 28,12 bis 29,8; Luther (1570): 4. Mose 27,1 bis 28,3; 4. Mose 28,3 bis 28,31

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15»Hierauf schlachte er den Bock, der zum Sündopfer für das Volk bestimmt ist, und bringe sein Blut in den Raum hinter dem Vorhang. Dort verfahre er mit diesem Blut ebenso, wie er mit dem Blut des Stieres verfahren ist: er sprenge es auf die Deckplatte und auf die Stelle vor die Deckplatte 16und erwirke so dem Heiligtum Sühne wegen der Verunreinigungen durch die Israeliten und wegen aller Übertretungen, die sie sich haben zuschulden kommen lassen; ebenso verfahre er dann auch mit dem Offenbarungszelt dessen, der bei ihnen mitten unter ihren Versündigungen wohnt. 17Es darf aber kein Mensch im Offenbarungszelt anwesend sein, wenn er hineingeht, um im Heiligtum die Sühnehandlungen vorzunehmen, bis er wieder herausgekommen ist. So erwirke er Sühne für sich und sein Haus und für die ganze Gemeinde Israel. 18Alsdann soll er an den Altar hinausgehen, der vor dem HErrn steht, und auch an diesem die Entsündigung vollziehen. Er nehme nämlich etwas von dem Blut des Stieres und vom Blut des Bockes und streiche es an die Hörner des Altars ringsum; 19dann sprenge er etwas von dem Blut siebenmal mit seinem Finger an (oder: auf) den Altar und heilige ihn so und reinige ihn von den Versündigungen der Israeliten.« 20»Nachdem er so die Sühnung des Heiligtums und des Offenbarungszeltes und des Altars vollzogen hat, soll er den noch lebenden Bock herbeiholen. 21Aaron lege diesem Bock seine beiden Hände fest auf den Kopf, bekenne über ihm alle Verschuldungen der Israeliten und alle Übertretungen, die sie sich irgendwie haben zuschulden kommen lassen; er lege sie auf den Kopf des Bockes und lasse diesen durch einen bereitstehenden Mann in die Wüste fortschaffen. 22So soll der Bock alle ihre Verschuldungen auf sich nehmen und sie in eine abgeschiedene Gegend tragen; (der Mann) soll ihn dann in der Wüste loslassen.«

3.Mose 16,15 bis 3.Mose 16,22 - Menge (1939)