Menge > AT > 4. Mose > Kapitel 34

4. Mose 34

Die Grenzen des Landes Kanaan.

 1  Weiter sagte der HErr zu Mose:  2  »Folgende Verordnungen sollst du den Israeliten mitteilen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, so soll dies das Gebiet sein, das euch als Erbbesitz zufällt: das Land Kanaan in seinem ganzen Umfang. (2.Mose 23,31)  3  Und zwar soll die Südseite sich euch von der Wüste Zin an, Edom entlang, hinziehen, so dass eure Südgrenze im Osten am (südlichen) Ende des Salzmeeres beginnt. (Jos. 15,1)  4  Dann soll eure Grenze südlich vom Skorpionenstieg umbiegen und sich nach Zin hinüberziehen, wo sie südlich von Kades-Barnea endigt; von dort soll sie weiter nach Hazar-Addar hin laufen und nach Azmon hinübergehen;  5  und von Azmon wende sich die Grenze nach dem Bach Ägyptens hin und endige nach dem Westmeer zu. –

 6  Was sodann die Westgrenze betrifft, so gelte euch da das große Meer zugleich als Grenze; das soll eure Westgrenze sein. –  7  Und Folgendes soll eure Nordgrenze sein: vom großen Westmeer an sollt ihr euch eine Grenzlinie bis zum Berge Hor ziehen;  8  vom Berge Hor an sollt ihr euch eine Grenzlinie in der Richtung auf Hamath hin ziehen, und das Ende der Grenze soll nach Zedad hin sein;  9  dann laufe die Grenze weiter nach Siphron hin und erreiche ihr Ende bei Hazar-Enan. Das soll eure Nordgrenze sein. –

 10  Als Ostgrenze aber sollt ihr euch eine Linie von Hazar-Enan nach Sepham festsetzen;  11  und von Sepham gehe die Grenze nach Ha-Ribla hinab östlich von Ain; dann ziehe sich die Grenze noch weiter hinab und stoße auf den Höhenzug östlich vom See Genezarethh; (Luk. 5,1)  12  dann ziehe sich die Grenze den Jordan entlang hinab und erreiche ihr Ende am Salzmeer. Dies soll euer Land nach seinen Grenzen ringsum sein.«

 13  Mose gab dann den Israeliten folgende Weisung: »Dies ist das Land, das ihr euch durchs Los als euren Erbbesitz zuteilen sollt und das der HErr den neun Stämmen und dem halben Stamm (Manasse) zu geben geboten hat.  14  Denn alle zu den beiden Stämmen Ruben und Gad gehörenden Familien und der halbe Stamm Manasse haben ihren Erbbesitz bereits empfangen. (4.Mose 32,33)  15  Diese zweieinhalb Stämme haben ihren Erbbesitz auf der andern Seite des Jordans, Jericho gegenüber, im Osten, nach Sonnenaufgang hin, bereits erhalten.«

Namen der Männer, die das Land austeilen sollen.

 16  Weiter sagte der HErr zu Mose Folgendes:  17  »Dies sind die Namen der Männer, die das Land als Erbbesitz unter euch verteilen sollen: der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns; (Jos. 14,1; Jos. 21,1; 5.Mose 1,38)  18  dazu sollt ihr von jedem Stamm einen Fürsten zu der Verteilung des Landes hinzuziehen.  19  Und dies sind die Namen der Männer: für den Stamm Juda: Kaleb, der Sohn Jephunnes; (4.Mose 13,6; 4.Mose 13,30)  20  für den Stamm Simeon: Samuel, der Sohn Ammihuds;  21  für den Stamm Benjamin: Elidad, der Sohn Kislons;  22  für den Stamm Dan als Fürst: Bukki, der Sohn Joglis;  23  für die Nachkommen Josephs: für den Stamm Manasse als Fürst: Hanniel, der Sohn Ephods,  24  und für den Stamm Ephraim als Fürst: Kemuel, der Sohn Siphtans;  25  für den Stamm Sebulon als Fürst: Elizaphan, der Sohn Parnachs;  26  für den Stamm Issaschar als Fürst: Paltiel, der Sohn Assans;  27  für den Stamm Asser als Fürst: Ahihud, der Sohn Selomis;  28  für den Stamm Naphthali als Fürst: Pedahel, der Sohn Ammihuds.«

 29  Diese waren es, denen der HErr gebot, den Israeliten ihren Erbbesitz im Lande Kanaan zuzuteilen.

Textvergleich

Luther (1912)   Luther (Strongs)   Elberfelder (1905)   NeÜ bibel.heute (2019)   Schlachter (1951)   Vers für Vers Vergleich

Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 4. Mose 33,33 bis 34,6; 4. Mose 34,7 bis 35,7; Luther (1570): 4. Mose 33,35 bis 34,10; 4. Mose 34,11 bis 35,12

Übersetzungen anderer Websites (in neuem Fenster): Schlachter (2000), Elberfelder Übersetzung (Edition CSV Hückeswagen).

Bibeltext in hebräischer Sprache mit Wort für Wort Übersetzung (englisch), Wortkonkordanz (Strong-Verzeichnis) zur Bedeutung des jeweiligen hebräischen Wortes und weiteren Informationen finden Sie unter biblehub.com (in neuem Fenster): Ganzes Kapitel anzeigen oder einen einzelnen Vers direkt anzeigen (die Versnummerieung kann abweichend sein) Vers 1, Vers 2, Vers 3, Vers 4, Vers 5, Vers 6, Vers 7, Vers 8, Vers 9, Vers 10, Vers 11, Vers 12, Vers 13, Vers 14, Vers 15, Vers 16, Vers 17, Vers 18, Vers 19, Vers 20, Vers 21, Vers 22, Vers 23, Vers 24, Vers 25, Vers 26, Vers 27, Vers 28, Vers 29.

Text-Tools

Um einzelne Verse für eine Textverarbeitung in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie oben auf eine Versnummer klicken. Der Textverweis wird mitkopiert. Das gesamte Kapitel oder Teile daraus kann hier kopiert werden .

 

Weiterführende Seiten

Berg Hor

Blick auf den Berg Hor (hebr. Hor ha-Har, Israel) Richtung Südenosten

Weiterführende Seiten:

 

Zufallsbilder

Biblische Orte - Eilat: Coral World
Biblische Orte - Emmaus - Byzantinische Basilika
Tiere in der Bibel - Hund
Biblische Orte - Taufstelle
Tiere in der Bibel - Ziege
Timna-Park - Hathor Tempel

 

Zufallstext

10Da sagte der König: »Wer etwas von dir will, den bringe zu mir her: er soll dir nicht weiter zu schaffen machen!« 11Da entgegnete sie: »Der König wolle doch des HErrn, seines Gottes, gedenken, damit der Bluträcher nicht noch mehr Unglück anrichtet und sie meinen Sohn nicht auch noch vertilgen!« Da sagte er: »So wahr der HErr lebt, kein Haar soll deinem Sohne gekrümmt werden!« 12Nun fuhr die Frau fort: »Darf deine Magd ein Wort an meinen Herrn, den König, richten?« Er antwortete: »Rede!« 13Da sagte die Frau: »Und warum hegst du denn eine derartige Gesinnung gegen das Volk Gottes? Denn nachdem der König dies Urteil gefällt hat, hat er sich selbst gleichsam für schuldig erklärt, weil der König seinen verstoßenen Sohn nicht zurückkehren lässt. 14Denn wir müssen zwar gewisslich sterben und sind wie Wasser, das auf die Erde ausgegossen ist und nicht wieder gesammelt werden kann; aber Gott wird das Leben dessen nicht dahinraffen, der ernstlich darauf sinnt, einen Verbannten (oder: Verstoßenen) nicht fern von sich in dauernder Verbannung zu belassen.

2.Sam. 14,10 bis 2.Sam. 14,14 - Menge (1939)