8sondern Brandopfer dem HErrn zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10und ein Zehntel je zu einem der sieben Lämmer; 11dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, – außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 12Der 15. Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HErrn sieben Tage feiern 13und sollt dem HErrn Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HErrn: 13 junge Farren, zwei Widder; 14 jährige Lämmer ohne Fehl; 14samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der 13 Farren, zwei Zehntel je zu einem der zwei Widder, 15und ein Zehntel je zu einem der 14 Lämmer;
4.Mose 29,8 bis 4.Mose 29,15 - Luther (1912)