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2. Mose 22

Eigentumsvergehen.

 1  Wenn ein Dieb ergriffen wird, dass er einbricht, und wird dabei geschlagen, dass er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen.  2  Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl.  3  Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben.

 4  Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, dass er sein Vieh lässt Schaden tun in eines anderen Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.

 5  Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.

 6  Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;  7  findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die „Götter“ bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt.

 8  Wo einer den anderen beschuldigt um irgendein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die „Götter“ kommen. Welchen die „Götter“ verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.

 9  Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, dass es niemand sieht,  10  so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HErrn kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also dass jener nicht bezahlen müsse.

 11  Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.  12  Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1.Mose 31,39)  13  Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, dass sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.  14  Ist aber sein Herr dabei, soll er's nicht bezahlen, wenn er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte.

 15  Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5.Mose 22,28-29)  16  Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen.

 17  Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3.Mose 20,6; 3.Mose 20,27; 5.Mose 18,10; 1.Sam. 28,9)

 18  Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3.Mose 18,23; 5.Mose 27,21)

 19  Wer den Göttern opfert und nicht dem HErrn allein, der sei verbannt. (5.Mose 13,7-19; 5.Mose 17,2-7)

Rechtsschutz für die Schwachen.

 20  Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2.Mose 23,9; 3.Mose 19,33-34; 5.Mose 10,18-19; 5.Mose 24,17-18; 5.Mose 27,19)

 21  Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jes. 1,17)  22  Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören;  23  so wird mein Zorn ergrimmen, dass ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden.

 24  Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3.Mose 25,36; 5.Mose 23,20; 5.Mose 24,10)

 25  Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5.Mose 24,12-13)  26  denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht.

 27  Den „Göttern“ sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk sollst du nicht lästern. (2.Mose 21,6; Pred. 10,20; Apg. 23,5)

 28  Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (5.Mose 18,4; 2.Mose 13,2; 2.Mose 13,13)  29  So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage lass es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3.Mose 22,27)

 30  Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3.Mose 7,24; 3.Mose 11,40; 3.Mose 17,15; 3.Mose 22,8; 5.Mose 14,21; Hesek. 44,31)

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 2. Mose 21,31 bis 22,19; 2. Mose 22,20 bis 23,16; Luther (1570): 2. Mose 21,18 bis 22,5; 2. Mose 22,6 bis 22,30

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10Auch sagte Saphan, der Schreiber, dem König und sprach: Hilkia, der Priester, gab mir ein Buch. Und Saphan las es vor dem König. 11Da aber der König hörte die Worte im Gesetzbuch, zerriss er seine Kleider. 12Und der König gebot Hilkia, dem Priester, und Ahikam, dem Sohn Saphans, und Achbor, dem Sohn Michajas, und Saphan, dem Schreiber, und Asaja, dem Knecht des Königs, und sprach: 13Gehet hin und fraget den HErrn für mich, für das Volk und für ganz Juda um die Worte dieses Buchs, das gefunden ist; denn es ist ein großer Grimm des HErrn, der über uns entbrannt ist, darum dass unsere Väter nicht gehorcht haben den Worten dieses Buchs, dass sie täten alles, was darin geschrieben ist. 14Da gingen hin Hilkia, der Priester, Ahikam, Achbor, Saphan und Asaja zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Sallums, des Sohnes Thikwas, des Sohnes Harhas, des Hüters der Kleider, und sie wohnte zu Jerusalem im anderen Teil; und sie redeten mit ihr. 15Sie aber sprach zu ihnen: So spricht der HErr, der Gott Israels: Saget dem Mann, der euch zu mir gesandt hat: 16So spricht der HErr: Siehe, ich will Unglück über diese Stätte und ihre Einwohner bringen, alle Worte des Gesetzes, die der König Judas hat lassen lesen. 17Darum dass sie mich verlassen und anderen Göttern geräuchert haben, mich zu erzürnen mit allen Werken ihrer Hände, darum wird mein Grimm sich wider diese Stätte entzünden und nicht ausgelöscht werden.

2.Kön. 22,10 bis 2.Kön. 22,17 - Luther (1912)