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4. Mose 27

Erbrecht der Töchter.

 1  Da traten herzu die Töchter Zelophhads, des Sohnes Hephers, des Sohnes Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses, aus den Geschlechtern Manasses, des Sohnes Josephs; und die Namen seiner Töchter waren Mahla, Noa, Hogla, Milka und Thirza. (4.Mose 26,33; 4.Mose 36,2; Jos. 17,3-6)  2  Die traten also vor Mose und vor den Priester Eleasar, vor die Stammesfürsten und die ganze Gemeinde am Eingang des Offenbarungszeltes und sagten:  3  »Unser Vater ist in der Wüste gestorben, hat aber nicht zu der Rotte derer gehört, die sich gegen den HErrn zusammengetan haben, zu der Rotte Korahs, sondern er ist wegen seiner eigenen Sündhaftigkeit gestorben, ohne Söhne zu hinterlassen. (4.Mose 16,2; 4.Mose 26,65)  4  Warum soll nun der Name unseres Vaters aus seinem Geschlecht gestrichen werden (= verschwinden), weil er keinen Sohn gehabt hat? Gib uns einen Erbbesitz unter den Geschlechtsgenossen unseres Vaters!«

 5  Als nun Mose ihre Rechtssache dem HErrn (zur Entscheidung) vorlegte, (3.Mose 24,12)  6  gab der HErr dem Mose folgenden Bescheid:  7  »Die Töchter Zelophhads haben recht; du sollst ihnen daher unweigerlich einen Erbbesitz unter den Geschlechtsgenossen ihres Vaters geben und sollst den ihrem Vater zustehenden Erbbesitz auf sie übergehen lassen.  8  Den Israeliten aber sollst du folgende Verordnung kundtun: „Wenn ein Mann stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so sollt ihr seinen Erbbesitz auf seine Tochter übergehen lassen;  9  und wenn er keine Tochter hat, so sollt ihr seinen Erbbesitz seinen Brüdern geben;  10  wenn er auch keine Brüder hat, so sollt ihr seinen Erbbesitz den Brüdern seines Vaters geben;  11  und wenn sein Vater keine Brüder hat, so sollt ihr seinen Erbbesitz seinem nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht geben, damit er ihn in Besitz nimmt.“« Dies soll für die Israeliten eine Rechtsbestimmung sein, wie der HErr dem Mose geboten hat.

Josua wird zum Nachfolger des Mose bestellt.

 12  Hierauf gebot der HErr dem Mose: »Steige auf das Gebirge Abarim hier und sieh dir das Land an, das ich für die Israeliten bestimmt habe. (5.Mose 32,48-49)  13  Wenn du es dir angeschaut hast, sollst auch du zu deinen Volksgenossen versammelt werden, wie dein Bruder Aaron zu ihnen bereits versammelt worden ist, (4.Mose 20,24; 4.Mose 20,28)  14  weil ihr in der Wüste Zin, als die Gemeinde mit mir haderte, meinem Geheiß, mich durch Beschaffung von Wasser vor ihnen zu verherrlichen, nicht nachgekommen seid« – das bezieht sich auf das Haderwasser von Kades in der Wüste Zin. (4.Mose 20,12-13)

 15  Da antwortete Mose dem HErrn folgendermaßen:  16  »Gott, der HErr über Leben und Tod alles Fleisches, wolle einen Mann über die Gemeinde bestellen, (4.Mose 16,22)  17  der an ihrer Spitze aus- und einziehe, der sie ins Feld hinausführe und wieder zurückführe, damit die Gemeinde des HErrn nicht wie eine Herde ohne Hirten sei!« (Matth. 9,36)

 18  Da gebot der HErr dem Mose: »Nimm Josua zu dir, den Sohn Nuns, einen Mann, in dem (mein) Geist wohnt, und lege deine Hand fest auf ihn; (5.Mose 3,21; 5.Mose 34,9)  19  lass ihn dann vor den Priester Eleasar und vor die ganze Gemeinde treten, setze ihn vor ihren Augen in sein Amt ein  20  und teile ihm etwas von deiner Hoheit (oder: Würde) mit, damit die ganze Gemeinde der Israeliten ihm gehorsam ist. (2.Kön. 2,9; 2.Kön. 2,15)  21  Er soll sich dann (bei jeder Gelegenheit) an den Priester Eleasar wenden, damit dieser für ihn das Urim-Orakel vor dem HErrn befragt: nach dessen Weisung sollen sie zum Kampf ausziehen und ebenso nach dessen Weisung wieder heimkehren, er und alle Israeliten mit ihm, überhaupt die ganze Gemeinde.« (2.Mose 28,30)  22  Mose tat, wie der HErr ihm geboten hatte: er nahm Josua, ließ ihn vor den Priester Eleasar und vor die ganze Gemeinde treten,  23  legte dann seine Hände fest auf ihn und setzte ihn so in sein Amt ein, wie der HErr es durch Mose angeordnet hatte.

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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: 4. Mose 26,45 bis 27,6; 4. Mose 27,7 bis 28,11; Luther (1570): 4. Mose 27,1 bis 28,3

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