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3. Mose 22

Bestimmungen für den Genuss der Opfergaben.

 1  Weiter gebot der HErr dem Mose Folgendes:  2  »Befiehl Aaron und seinen Söhnen, dass sie den heiligen Gaben gegenüber, die die Israeliten mir weihen, Zurückhaltung (oder: Vorsicht) beobachten, damit sie meinen heiligen Namen nicht entweihen: ich bin der HErr.  3  Sage zu ihnen: (Diese Verordnung gilt) für alle eure künftigen Geschlechter: Wenn irgendeiner von all euren Nachkommen den heiligen Gaben, welche die Israeliten dem HErrn weihen, nahekommt, während er eine Unreinheit an sich hat, ein solcher Mensch soll von meinem Angesicht hinweg ausgerottet werden: ich bin der HErr!  4  Wer von den Nachkommen Aarons mit Aussatz oder mit einem Ausfluss behaftet ist, darf von den heiligen Gaben nicht mitessen, bis er wieder rein ist; und wer irgendeinen durch eine Leiche Verunreinigten berührt oder wer einen Samenerguss gehabt hat (3.Mose 15,2; 3.Mose 15,16)  5  oder wer irgendein kriechendes Tier berührt hat, durch das man unrein wird, oder einen Menschen, durch den man in irgendeiner Beziehung unrein wird: –  6  einer, der etwas Derartiges berührt hat, ist bis zum Abend unrein und darf nichts von den heiligen Gaben genießen, es sei denn, dass er zuvor ein Wasserbad genommen hat. (3.Mose 11,24-25)  7  Nach Sonnenuntergang aber ist er wieder rein und darf alsdann von den heiligen Gaben essen; denn sie sind die ihm zukommende Speise.  8  Ein gefallenes (oder: verendetes) oder (von Raubtieren) zerrissenes Tier darf er nicht essen; er würde dadurch unrein werden: ich bin der HErr. (2.Mose 22,30)  9  So sollen sie denn meine Verordnungen befolgen (oder: beobachten, was mir gegenüber zu beobachten ist), damit sie nicht wegen einer Übertretung Sünde auf sich laden und infolge einer Entweihung des Geheiligten sterben müssen: ich bin der HErr, der sie heiligt!

 10  Kein Unbefugter darf etwas Geheiligtes genießen; kein Beisasse (= Gast) eines Priesters und keiner von seinen Tagelöhnern darf etwas Geheiligtes genießen.  11  Wenn aber ein Priester einen Sklaven für Geld erwirbt, so darf dieser davon (mit)essen; ebenso dürfen die in seinem Hause geborenen Sklaven von seiner Speise (mit)essen.  12  Wenn ferner die Tochter eines Priesters einen Nichtpriester geheiratet hat, so darf sie von den Hebeopfern der heiligen Gaben nichts genießen.  13  Wenn aber die Tochter eines Priesters Witwe oder (von ihrem Mann) geschieden wird, ohne Kinder zu haben, und in das Haus ihres Vaters zurückkehrt, so darf sie, gerade wie in ihrer Jugend, von der Speise ihres Vaters (mit)essen; dagegen darf kein Unbefugter etwas davon genießen.

 14  Wenn ferner jemand aus Versehen etwas Geheiligtes genießt, so soll er den fünften Teil des Wertes hinzufügen und das Geheiligte dem Priester erstatten. (3.Mose 5,16)  15  Die Priester aber sollen die heiligen Gaben der Israeliten, die sie als Hebeopfer für den HErrn empfangen, nicht entweihen,  16  damit sie ihnen (d.h. den Israeliten) kein Vergehen und keine Schuld dadurch aufladen, dass sie ihre heiligen Gaben genießen; denn ich bin der HErr, der sie heiligt.« (3.Mose 22,9)

Die Opfer sollen ohne Mängel sein.

 17  Weiter gebot der HErr dem Mose Folgendes:  18  »Teile dem Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten folgende Verordnungen mit: Wenn irgendjemand vom Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel seine Opfergabe darbringen will – es seien irgendwelche gelobte oder freiwillige Gaben, die sie dem HErrn als Brandopfer darbringen wollen –,  19  so muss es, um euch wohlgefällig zu machen, ein fehlerloses männliches Tier von den Rindern, von den Schafen oder den Ziegen sein.  20  Kein Tier, das einen Fehler an sich hat, dürft ihr darbringen; denn es würde euch nicht wohlgefällig machen. (5.Mose 15,21; 5.Mose 17,1; Mal. 1,8)

 21  Und wenn jemand dem HErrn ein Heilsopfer darbringen will, ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, sei es um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, so darf es, um wohlgefällig zu sein, keinen Fehler, keinerlei Gebrechen an sich haben.  22  Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder einen Wundschaden oder ist es mit Geschwüren oder mit Krätze oder mit Flechten behaftet: derartige Tiere dürft ihr dem HErrn nicht darbringen und kein Feueropfer von ihnen dem HErrn auf den Altar legen.

 23  Ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, an dem ein Glied zu lang oder zu kurz (verkrüppelt) ist, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber als Gelübdeopfer würde es nicht wohlgefällig aufgenommen werden.  24  Ein Tier ferner, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem HErrn nicht darbringen; weder dürft ihr Tiere in eurem Lande zu verstümmelten (Tieren) machen  25  noch solche von einem Ausländer kaufen und sie als Speise eurem Gott darbringen; denn eine Verstümmlung, ein Gebrechen haftet ihnen an; sie würden euch nicht wohlgefällig machen (oder: wohlgefällig aufgenommen werden).«

Weitere Opfergesetze.

 26  Weiter gebot der HErr dem Mose Folgendes:  27  »Ein Rind oder ein Schaf oder ein Ziegenlamm soll nach der Geburt sieben Tage lang unter (= bei) seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tage an und weiterhin wird es (als Opfergabe) wohlgefällig sein, wenn man es als Feueropfer dem HErrn darbringt. – (2.Mose 22,29)  28  Ein Rind oder ein Stück Kleinvieh dürft ihr nicht zugleich mit seinem Jungen an einem und demselben Tage schlachten. – (5.Mose 22,6-7)

 29  Wenn ihr ferner dem HErrn ein Dankschlachtopfer darbringen wollt, sollt ihr es so opfern, dass ihr Wohlgefallen dadurch erlangt:  30  es muss noch an demselben Tage verzehrt werden; ihr dürft nichts davon bis zum andern Morgen übriglassen: ich bin der HErr!« (3.Mose 7,15)

 31  »So beobachtet denn meine Gebote und tut nach ihnen: ich bin der HErr!  32  Und entweiht meinen heiligen Namen nicht, damit ich inmitten der Israeliten geheiligt werde: ich bin der HErr, der euch heiligt, (3.Mose 22,9; 3.Mose 22,16)  33  der euch aus Ägypten herausgeführt hat, um euer Gott zu sein: ich bin der HErr!«

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