Toledot - Die Welt der Bibel

2. Mose 22

Eigentumsvergehen.

 1  Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;  2  wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.  3  Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.

 4  So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.

 5  Wenn ein Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.

 6  So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;  7  wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat.

 8  Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: »das ist es«, soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten.

 9  So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,  10  so soll der Eid Jahwes zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.

 11  Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.  12  Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. (1.Mose 31,39)  13  Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;  14  wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.

Verschiedene Gesetzte.

 15  Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen. (5.Mose 22,28-29)  16  Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen.

Todeswürdige Vergehen.

 17  Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. (3.Mose 20,6; 3.Mose 20,27; 5.Mose 18,10; 1.Sam. 28,9)

 18  Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. (3.Mose 18,23; 5.Mose 27,21)

 19  Wer den Göttern opfert außer Jahwe allein, soll verbannt werden. (5.Mose 13,7-19; 5.Mose 17,2-7)

Rechtsschutz für die Schwachen.

 20  Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (2.Mose 23,9; 3.Mose 19,33-34; 5.Mose 10,18-19; 5.Mose 24,17-18; 5.Mose 27,19)

 21  Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. (Jes. 1,17)  22  Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;  23  und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden.

 24  Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. (3.Mose 25,36; 5.Mose 23,20; 5.Mose 24,10)

 25  Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht; (5.Mose 24,12-13)  26  denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht.

 27  Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2.Mose 21,6; Pred. 10,20; Apg. 23,5)

 28  Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (5.Mose 18,4; 2.Mose 13,2; 2.Mose 13,13)  29  Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. (3.Mose 22,27)

 30  Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen. (3.Mose 7,24; 3.Mose 11,40; 3.Mose 17,15; 3.Mose 22,8; 5.Mose 14,21; Hesek. 44,31)

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