H5503 סָחַר – cachar (saw-khar')
als (1x), Gewerbe (1x), Markt (1x)
Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.
Sprüche 3, 14: Denn es ist besser, sie zu erwerben, als[H5505] Silber; und ihr Ertrag ist besser als[H5505] Gold.
Jesaja 23, 3: und was von Früchten am Sihor und von Getreide am Nil wuchs, brachte man zu ihr hinein durch große Wasser; und du warst der Heiden Markt[H5505] geworden.
Jesaja 45, 14: So spricht der HErr: Der Ägypter Handel und der Mohren und der langen Leute zu Seba Gewerbe[H5505] werden sich dir ergeben und dein eigen sein; sie werden dir folgen, in Fesseln werden sie gehen und werden vor dir niederfallen und zu dir flehen; denn bei dir ist Gott, und ist sonst kein Gott mehr.
25Hast du aber nicht gehört, dass ich solches lange zuvor getan habe, und von Anfang habe ich's bereitet? Nun aber habe ich's kommen lassen, dass feste Städte werden fallen in einen wüsten Steinhaufen, 26und die darin wohnen, matt werden und sich fürchten und schämen müssen und werden wie das Gras auf dem Felde und wie das grüne Kraut, wie Gras auf den Dächern, das verdorrt, ehe denn es reif wird. 27Ich weiß dein Wohnen, dein Aus- und Einziehen und dass du tobst wider mich. 28Weil du denn wider mich tobst und dein Übermut vor meine Ohren heraufgekommen ist, so will ich dir einen Ring an deine Nase legen und ein Gebiss in dein Maul und will dich den Weg wieder zurückführen, da du hergekommen bist. 29Und das sei dir ein Zeichen: In diesem Jahr iss, was von selber wächst; im anderen Jahr, was noch aus den Wurzeln wächst: im dritten Jahr säet und erntet, und pflanzet Weinberge und esset ihre Früchte. 30Und was vom Hause Judas errettet und übriggeblieben ist, wird fürder unter sich wurzeln und über sich Frucht tragen. 31Denn von Jerusalem werden ausgehen, die übriggeblieben sind, und die Erretteten vom Berge Zion. Der Eifer des HErrn Zebaoth wird solches tun. 32Darum spricht der HErr vom König von Assyrien also: Er soll nicht in diese Stadt kommen und keinen Pfeil hineinschießen und mit keinem Schilde davorkommen und soll keinen Wall darum schütten;
2.Kön. 19,25 bis 2.Kön. 19,32 - Luther (1912)