H5301 נָפַח – naphach (naw-fakh')
Nophah (1x)
Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.
4. Mose 21, 30: Ihre Herrlichkeit ist zunichte worden von Hesbon bis gen Dibon; sie ist verstört bis gen Nophah[H5302], die da langt bis gen Medeba.“
2so soll, wenn der Schuldige Prügelstrafe verdient hat, der Richter ihn sich hinlegen lassen, und man soll ihm in seiner (d.h. des Richters) Gegenwart eine bestimmte Anzahl von Schlägen (oder: Streichen) nach Maßgabe seiner Verschuldung geben. 3Vierzig Schläge darf er ihm geben lassen, aber nicht mehr, damit dein Volksgenosse nicht, wenn man fortführe, ihm eine noch größere Zahl von Schlägen zu versetzen, in deinen Augen verächtlich gemacht wird. – 4Du sollst einem Ochsen, während er drischt, das Maul nicht verbinden (= keinen Maulkorb anlegen).« 5»Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll sich die Ehefrau des Verstorbenen nicht nach auswärts an einen fremden Mann verheiraten, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie zu seiner Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr vollziehen; 6der erste Sohn aber, den sie dann gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders (in die Geschlechtsregister) eingetragen werden, damit dessen Name in Israel nicht ausstirbt. 7Wenn aber der Mann sich nicht dazu verstehen will, seine Schwägerin zu heiraten, so soll seine Schwägerin ans Tor zu den Ältesten hingehen und sagen: „Mein Schwager weigert sich, den Namen seines Bruders in Israel fortzupflanzen: er will die Schwagerehe nicht mit mir eingehen!“ 8Dann sollen die Ältesten der betreffenden Ortschaft ihn rufen lassen und ihm Vorstellungen machen; und wenn er trotzdem darauf besteht und erklärt: „Ich bin nicht geneigt, sie zu heiraten!“, 9so soll seine Schwägerin vor den Augen der Ältesten zu ihm hintreten, soll ihm den Schuh vom Fuß ziehen, ihm ins Angesicht speien und laut ausrufen: „So soll es dem Mann (oder: einem jeden) ergehen, der das Haus seines Bruders nicht bauen will!“
5.Mose 25,2 bis 5.Mose 25,9 - Menge (1939)