Luther mit Strongs > Übersicht > H5000 - H5999

Strong H5142 – נְזַק – nzaq (nez-ak')

Gebildet aus

H5143   נֵזֶק – nezeq (nay'zek)

Verwendung

Schaden (2x), Schade (1x), schädlich (1x)

  H5141 Übersicht H5143  

Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.

   Esra

Esra 4, 13: So sei nun dem König kund: Wo diese Stadt gebaut wird und die Mauern wieder gemacht, so werden sie Schoß, Zoll und jährliche Zinse nicht geben, und ihr Vornehmen wird den Königen Schaden[H5142] bringen.

Esra 4, 15: dass man lasse suchen in den Chroniken deiner Väter; so wirst du finden in denselben Chroniken und erfahren, dass diese Stadt aufrührerisch und schädlich[H5142] ist den Königen und Landen und macht, dass andere auch abfallen, von alters her, – darum die Stadt auch zerstört ist.

Esra 4, 22: So sehet nun zu, dass ihr nicht lässig hierin seid, damit nicht größerer Schade[H5142] entstehe dem König!

   Daniel

Daniel 6, 3: Über diese setzte er drei Fürsten, deren einer Daniel war, welchen die Landvögte sollten Rechnung tun, dass der König keinen Schaden[H5142] litte.

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Zufallstext

11Wer einen Toten, irgendeine Menschenleiche, berührt, soll sieben Tage lang unrein sein. 12Ein solcher Mensch soll sich damit (d.h. mit solchem Wasser) am dritten und am siebten Tage entsündigen, dann ist er wieder rein; wenn er sich aber am dritten und am siebten Tage nicht entsündigt, so wird er nicht rein. 13Wer einen Toten, die Leiche irgendeines gestorbenen Menschen, berührt und sich danach nicht entsündigt, der hat die Wohnung des HErrn verunreinigt, und ein solcher Mensch soll aus Israel ausgerottet werden. Weil er nicht mit Reinigungswasser besprengt worden ist, bleibt er unrein: seine Unreinheit bleibt an ihm haften.« 14»Folgende Bestimmung gilt, wenn jemand in einem Zelte stirbt: Jeder, der in das Zelt hineingeht, und jeder, der sich im Zelte befindet, ist sieben Tage lang unrein; 15auch jedes offene Gefäß, auf dem sich kein festschließender Deckel befindet, ist unrein. 16Ebenso soll jeder, der auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen oder sonst einen Toten oder menschliche Gebeine oder ein Grab anrührt, sieben Tage lang unrein sein. 17Für einen so unrein Gewordenen nehme man etwas von der Asche des zur Entsündigung verbrannten Opfertieres und gieße lebendiges Wasser (= Quell- oder Flusswasser) in ein Gefäß darüber. 18Dann nehme ein reiner Mann einen Ysopbüschel, tauche ihn in das Wasser und besprenge damit das Zelt samt allen Geräten und die darin befindlichen Personen sowie den, der mit Totengebeinen oder einem Erschlagenen oder einem Toten oder einem Grabe in Berührung gekommen ist.

4.Mose 19,11 bis 4.Mose 19,18 - Menge (1939)