Luther mit Strongs > Übersicht > H4000 - H4999

Strong H4698 – מְצִלָּה – mtsillah (mets-il-law')

Gebildet aus

H6750   צָלַל – tsalal (tsaw-lal')

Verwendung

Schellen (1x)

  H4697 Übersicht H4699  

Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.

   Sacharja

Sacharja 14, 20: Zu der Zeit wird auf den Schellen[H4698] der Rosse stehen: Heilig dem HErrn! und werden die Kessel im Hause des HErrn gleich sein wie die Becken vor dem Altar.

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Zufallstext

26Wenn du an das Kornfeld eines deiner Volksgenossen kommst, so magst du Ähren mit der Hand abpflücken; aber eine Sichel darfst du nicht an das Getreide eines deiner Volksgenossen legen. – 1Wenn ein Mann eine Frau nimmt und die Ehe mit ihr vollzieht, später aber sich nicht mehr zu ihr hingezogen fühlt, weil er etwas Hässliches (oder: Widerwärtiges) an ihr entdeckt hat, und er hat ihr einen Scheidebrief geschrieben und ihn ihr eingehändigt und sie aus seinem Hause entlassen, – 2wenn sie also aus seinem Hause weggegangen ist und die Ehe mit einem andern Manne vollzogen hat 3und der zweite Mann ihr ebenfalls abgeneigt wird und ihr auch einen Scheidebrief schreibt und ihn ihr einhändigt und sie so aus seinem Hause entlässt, oder wenn der zweite Mann, der sie geheiratet hat, stirbt: 4so darf ihr erster Mann, der sie verstoßen hatte, sie nicht nochmals zur Frau nehmen, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das würde ein Gräuel in den Augen des HErrn sein, und du sollst das Land, das der HErr, dein Gott, dir zum Erbbesitz geben will, nicht mit Sünde beladen. 5Wenn jemand neuvermählt (oder: erst kurze Zeit verheiratet) ist, so braucht er nicht mit dem Heere ins Feld zu ziehen, und keinerlei Verpflichtung soll ihm auferlegt werden: er soll ein Jahr lang für sein Haus frei sein und seine Frau erfreuen, die er geheiratet hat. – 6Man darf nicht die Handmühle oder auch nur den oberen Mühlstein pfänden, denn damit würde man das Leben zum Pfande nehmen. – 7Wird jemand dabei ertappt, dass er einen von seinen Volksgenossen, von den Israeliten, geraubt und ihn gewaltsam (als Sklaven) behandelt oder ihn verkauft hat, so soll ein solcher Menschendieb sterben: so sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen. –

5.Mose 23,26 bis 5.Mose 24,7 - Menge (1939)