Luther mit Strongs > Übersicht > H3000 - H3999

Strong H3926 – לְמוֹ – lmow (lem-o')

Verwendung

auf (2x), da (1x), sein (1x), werden (1x)

  H3925 Übersicht H3927  

Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.

   Hiob

Hiob 27, 14: wird er viele Kinder haben, so werden[H3926] sie des Schwertes sein[H3926]; und seine Nachkömmlinge werden[H3926] des Brots nicht satt haben.

Hiob 29, 21: Sie hörten mir zu und schwiegen und warteten auf[H3926] meinen Rat.

Hiob 38, 40: wenn sie sich legen in ihre Stätten und ruhen in der Höhle, da[H3926] sie lauern?

Hiob 40, 4: Siehe, ich bin zu leichtfertig gewesen; was soll ich antworten? Ich will meine Hand auf[H3926] meinen Mund legen.

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26Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. 33Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel.

3.Mose 25,26 bis 3.Mose 25,33 - Elberfelder (1905)