H3418 יֶרֶק – yereq (yeh'-rek)
Gold (1x), grünlich (1x), grünliche (1x)
Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.
3. Mose 13, 49: und wenn das Mal grünlich[H3422] oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgendeinem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiss ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen.
3. Mose 14, 37: Wenn er nun das Mal besieht und findet, dass an der Wand des Hauses grünliche[H3422] oder rötliche Grüblein sind und ihr Ansehen tiefer denn sonst die Wand ist,
Psalm 68, 14: Wenn ihr zwischen den Hürden laget, so glänzte es wie der Taube Flügel, die wie Silber und Gold[H3422 H2742] schimmern.
22Und Jahwe sprach zu Mose: Also sollst du zu den Kindern Israel sprechen: Ihr habt gesehen, daß ich vom Himmel her mit euch geredet habe. 23Ihr sollt nichts neben mir machen, Götter von Silber und Götter von Gold sollt ihr euch nicht machen. 24Einen Altar von Erde sollst du mir machen und darauf opfern deine Brandopfer und deine Friedensopfer, dein Kleinvieh und deine Rinder; an jedem Orte, wo ich meines Namens werde gedenken lassen, werde ich zu dir kommen und dich segnen. 25Und wenn du mir einen Altar von Steinen machst, so sollst du ihn nicht von behauenen Steinen bauen; denn hast du deinen Meißel darüber geschwungen, so hast du ihn entweiht. 26Und du sollst nicht auf Stufen zu meinem Altar hinaufsteigen, damit nicht deine Blöße an ihm aufgedeckt werde. 1Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. 3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen.
2.Mose 20,22 bis 2.Mose 21,3 - Elberfelder (1905)