H2992 יָבַם – yabam (yaw-bam')
Schwägerin (3x)
Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.
5. Mose 25, 7: Gefällt es aber dem Mann nicht, dass er seine Schwägerin[H2994] nehme, so soll sie, seine Schwägerin[H2994], hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen.
5. Mose 25, 9: so soll seine Schwägerin[H2994] zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will!
Ruth 1, 15: Sie aber sprach: Siehe, deine Schwägerin[H2994] ist umgewandt zu ihrem Volk und zu ihrem Gott; kehre du auch um, deiner Schwägerin[H2994] nach.
23Die Söhne Muschis waren: Machli, Eder und Jeremot, ihrer drei. 24Das sind die Söhne Levis nach den Häusern ihrer Väter, die Familienhäupter, so wie sie gemustert wurden nach der Zahl der Namen, nach der Kopfzahl, von zwanzig Jahren an und darüber, so viele ihrer das Werk des Dienstes am Hause des HERRN verrichteten. 25Denn David sprach: »Der HERR, der Gott Israels, hat seinem Volk Ruhe gegeben und wird zu Jerusalem wohnen ewiglich. 26So haben nun die Leviten die Wohnung mit allen Geräten, die zu ihrem Dienste gehören, nicht mehr zu tragen 27denn nach den letzten Anordnungen Davids waren die Söhne Levis von zwanzig Jahren und darüber gezählt worden, 28sondern sie sollen den Söhnen Aarons an die Hand gehen im Dienste am Hause des HERRN: zur Aufsicht über die Vorhöfe und über die Kammern und zur Reinigung des ganzen Heiligtums und zur Verrichtung des Dienstes im Hause Gottes; 29auch sollen sie zum Schaubrot, zum Semmelmehl, zum Speisopfer, zu den ungesäuerten Fladen, zu dem in der Pfanne Gebackenen, zum Gerösteten und zu allem Gewicht und Maß sehen; 30und sie sollen alle Morgen antreten, dem HERRN zu danken und ihn zu loben, desgleichen auch am Abend;
1.Chron. 23,23 bis 1.Chron. 23,30 - Schlachter (1951)