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Strong H272 – אֲחֻזָּה – achuzzah (akh-ooz-zaw')

Gebildet aus

H270   אָחַז – achaz (aw-khaz')

Verwendung

Habe (9x), Erbgut (5x), Eigentum (5x), Erbbegräbnis (5x), Gut (4x), eigen (4x), Teil (4x), besitzen (3x), Erbes (3x), Gütern (2x), Land (2x), Lande (2x), Erbe (2x), Besitzung (2x), Platz (1x), Seinen (1x), Vierteil (1x), kein (1x), ihr (1x), besessen (1x), ...

Erblande (1x), haben (1x), ewiglich (1x), Erbteil (1x), Besitz (1x), Erbgütern (1x), Erbguts (1x), Erbacker (1x), einen (1x), ein (1x), zu (1x)

Vorkommen – 58 mal

1. Mose (9x) 3. Mose (18x) 4. Mose (9x) 5. Mose (1x) Josua (5x) 1. Chronik (2x) 2. Chronik (2x) Nehemia (1x) Psalm (1x) Hesekiel (10x)

  H271 Übersicht H273  

Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.

   1. Mose

1. Mose 17, 8: und will dir und deinem Samen nach dir geben das Land, darin du ein Fremdling bist, das ganze Land Kanaan, zu ewiger Besitzung[H272], und will ihr Gott sein.

1. Mose 23, 4: Ich bin ein Fremder und Einwohner bei euch; gebt mir ein Erbbegräbnis[H272 H6913] bei euch, dass ich meinen Toten begrabe, der vor mir liegt.

1. Mose 23, 9: dass er mir gebe seine zwiefache Höhle, die er hat am Ende seines Ackers; er gebe sie mir um Geld, soviel sie wert ist, unter euch zum Erbbegräbnis[H272 H6913].

1. Mose 23, 20: Also ward bestätigt der Acker und die Höhle darin Abraham zum Erbbegräbnis[H272 H6913] von den Kindern Heth.

1. Mose 36, 43: der Fürst Magdiel, der Fürst Iram. Das sind die Fürsten in Edom, wie sie gewohnt haben in ihrem Erblande[H272 H776]. Das ist Esau, der Vater der Edomiter.

1. Mose 47, 11: Aber Joseph schaffte seinem Vater und seinen Brüdern Wohnung und gab ihnen Besitz[H272] in Ägyptenland, am besten Ort des Landes, im Lande Raemses, wie Pharao geboten hatte.

1. Mose 48, 4: und sprach zu mir: Siehe, ich will dich wachsen lassen und mehren und will dich zum Haufen Volks machen und will dieses Land zu eigen geben deinem Samen nach dir ewiglich[H272 H5769].

1. Mose 49, 30: in der zwiefachen Höhle, die gegenüber Mamre liegt, im Lande Kanaan, die Abraham kaufte samt dem Acker von Ephron, dem Hethiter, zum Erbbegräbnis[H272 H6913].

1. Mose 50, 13: und führten ihn ins Land Kanaan und begruben ihn in der zwiefachen Höhle des Ackers, die Abraham erkauft hatte mit dem Acker zum Erbbegräbnis[H272 H6913] von Ephron, dem Hethiter, gegenüber Mamre.

   3. Mose

3. Mose 14, 34: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zur Besitzung[H272 H776] gebe, und ich werde irgend in einem Hause eurer Besitzung[H272 H776] ein Aussatzmal geben,

3. Mose 25, 10: Und ihr sollt das 50. Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen; denn es ist euer Halljahr. Da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe[H272] und zu seinem Geschlecht kommen;

3. Mose 25, 13: Das ist das Halljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen[H272] kommen soll.

3. Mose 25, 24: Und sollt in all eurem Lande[H272 H776] das Land zu lösen geben.

3. Mose 25, 25: Wenn dein Bruder verarmt, und verkauft dir seine Habe[H272], und sein nächster Verwandter kommt zu ihm, dass er's löse, so soll er's lösen, was sein Bruder verkauft hat.

3. Mose 25, 27: so soll er rechnen von dem Jahr, da er's verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer wiedergeben und also wieder zu seiner Habe[H272] kommen.

3. Mose 25, 28: Kann aber seine Hand nicht so viel finden, dass er's ihm wiedergebe, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers sein bis zum Halljahr; in demselben soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe[H272] kommen.

3. Mose 25, 32: Die Städte der Leviten aber, nämlich die Häuser in den Städten, darin ihre Habe[H272] ist, können immerdar gelöst werden.

3. Mose 25, 33: Wer etwas von den Leviten löst, der soll's verlassen im Halljahr, es sei Haus oder Stadt, das er besessen[H272 H4465] hat; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihre Habe[H272] unter den Kindern Israel.

3. Mose 25, 34: Aber das Feld vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum[H272] ewiglich.

3. Mose 25, 41: Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe[H272].

3. Mose 25, 45: und auch von den Kindern der Gäste, die Fremdlinge unter euch sind, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen; dieselben mögt ihr zu[H272] eigen haben[H272 H7069]

3. Mose 25, 46: und sollt sie besitzen und eure Kinder nach euch zum Eigentum[H272 H3423] für und für; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Kindern Israel, soll keiner über den anderen herrschen mit Strenge.

3. Mose 27, 16: Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut[H272] dem HErrn heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es 50 Silberlinge gelten.

3. Mose 27, 21: sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HErrn heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut[H272] sein.

3. Mose 27, 22: Wenn aber jemand dem HErrn einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut[H272 H7704] ist,

3. Mose 27, 24: Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, dass er sein Erbgut[H272] im Lande sei.

3. Mose 27, 28: Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HErrn verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker[H272 H7704]; denn alles Verbannte ist ein Hochheiliges dem HErrn.

   4. Mose

4. Mose 27, 4: Warum soll denn unseres Vaters Name unter seinem Geschlecht untergehen, weil er keinen Sohn hat? Gebt uns auch ein Gut[H272] unter unseres Vaters Brüdern!

4. Mose 27, 7: Die Töchter Zelophehads haben recht geredet; du sollst ihnen ein Erbgut[H272 H5159] unter ihres Vaters Brüdern geben und sollst ihres Vaters Erbe ihnen zuwenden.

4. Mose 32, 5: Und sprachen weiter: Haben wir Gnade vor dir gefunden, so gib dieses Land deinen Knechten zu eigen[H272], so wollen wir nicht über den Jordan ziehen.

4. Mose 32, 22: und das Land untertan werde dem HErrn; darnach sollt ihr umwenden und unschuldig sein vor dem HErrn und vor Israel und sollt dieses Land also haben zu eigen[H272] vor dem HErrn.

4. Mose 32, 29: und sprach zu ihnen: Wenn die Kinder Gad und die Kinder Ruben mit euch über den Jordan ziehen, alle gerüstet zum Streit vor dem HErrn, und das Land euch untertan ist, so gebet ihnen das Land Gilead zu eigen[H272];

4. Mose 32, 32: Wir wollen gerüstet ziehen vor dem HErrn ins Land Kanaan und unser Erbgut besitzen[H272] diesseits des Jordans.

4. Mose 35, 2: Gebiete den Kindern Israel, dass sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern[H272] zur Wohnung;

4. Mose 35, 8: Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen[H272] unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen[H272]; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben.

4. Mose 35, 28: Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts[H272] kommen.

   5. Mose

5. Mose 32, 49: Gehe auf das Gebirge Abarim, auf den Berg Nebo, der da liegt im Moabiterland, gegenüber Jericho, und schaue das Land Kanaan, das ich den Kindern Israel zum Eigentum[H272] geben werde,

   Josua

Josua 21, 12: Aber den Acker der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes, zu seinem Erbe[H272].

Josua 21, 41: Alle Städte der Leviten unter dem Erbe[H272] der Kinder Israel waren 48 mit ihren Vorstädten.

Josua 22, 4: Weil nun der HErr, euer Gott, hat eure Brüder zur Ruhe gebracht, wie er ihnen geredet hat, so wendet euch nun und ziehet hin in eure Hütten im Lande eures Erbes[H272], das euch Mose, der Knecht des HErrn, gegeben hat jenseits des Jordans.

Josua 22, 9: Also kehrten um die Rubeniter, Gaditer und der halbe Stamm Manasse und gingen von den Kindern Israel aus Silo, das im Lande Kanaan liegt, dass sie ins Land Gilead zögen zum Lande ihres Erbes[H272], das sie erbten nach Befehl des HErrn durch Mose.

Josua 22, 19: Dünket euch das Land[H272 H776] eures Erbes[H272] unrein, so kommt herüber in das Land[H272 H776], das der HErr hat, da die Wohnung des HErrn steht, und macht euch ansässig unter uns; und werdet nicht abtrünnig von dem HErrn und von uns, dass ihr euch einen Altar bauet außer dem Altar des HErrn, unseres Gottes.

   1. Chronik

1. Chronik 7, 28: Und ihre Habe[H272] und Wohnung war Beth-El und seine Ortschaften, und gegen Aufgang Naeran, und gegen Abend Geser und seine Ortschaften, Sichem und seine Ortschaften bis gen Ajja und seine Ortschaften,

1. Chronik 9, 2: Und die zuerst wohnten auf ihren Gütern[H272] und Städten, waren Israel, Priester, Leviten und Tempelknechte.

   2. Chronik

2. Chronik 11, 14: denn die Leviten verließen ihre Vorstädte und Habe[H272] und kamen zu Juda gen Jerusalem. Denn Jerobeam und seine Söhne verstießen sie, dass sie vor dem HErrn nicht des Priesteramtes pflegen konnten.

2. Chronik 31, 1: Und da dies alles war ausgerichtet, zogen hinaus alle Israeliten, die unter den Städten Judas gefunden wurden, und zerbrachen die Säulen und hieben die Ascherabilder ab und brachen ab die Höhen und Altäre aus dem ganzen Juda, Benjamin, Ephraim und Manasse, bis sie sie ganz aufräumten. Und die Kinder Israel zogen alle wieder zu ihrem Gut[H272] in ihre Städte.

   Nehemia

Nehemia 11, 3: Dies sind die Häupter in der Landschaft, die zu Jerusalem und in den Städten Judas wohnten. (Sie wohnten aber ein jeglicher in seinem Gut[H272], das in ihren Städten war: nämlich Israel, Priester, Leviten, Tempelknechte und die Kinder der Knechte Salomos.)

   Psalm

Psalm 2, 8: heische von mir, so will ich dir Heiden zum Erbe geben und der Welt Enden zum Eigentum[H272].

   Hesekiel

Hesekiel 44, 28: Aber das Erbteil[H272 H5159], das sie haben sollen, das will ich selbst sein. Darum sollt ihr[H272] ihnen kein[H272] eigen Land[H272] geben in Israel; denn ich bin ihr[H272] Erbteil[H272 H5159].

Hesekiel 45, 5: Aber die Leviten, die vor dem Hause dienen, sollen auch 25.000 Ruten lang und 10.000 breit haben zu ihrem Teil[H272 H3957 H6242], dass sie da wohnen.

Hesekiel 45, 6: Und der Stadt sollt ihr auch einen[H272] Platz[H272] lassen für das ganze Haus Israel, 5000 Ruten breit und 25.000 lang, neben dem geheiligten Lande.

Hesekiel 45, 7: Dem Fürsten aber sollt ihr auch einen Platz geben zu beiden Seiten, neben dem geheiligten Lande[H272] und neben dem Platz der Stadt, und soll der Platz gegen Abend und gegen Morgen so weit reichen als die Teile der Stämme.

Hesekiel 45, 8: Das soll sein eigen[H272] Teil[H272] sein in Israel, damit meine Fürsten nicht mehr meinem Volk das Ihre nehmen, sondern sollen das Land dem Haus Israel lassen für ihre Stämme.

Hesekiel 46, 16: So spricht der Herr HErr: Wenn der Fürst seiner Söhne einem ein Geschenk gibt von seinem Erbe, dasselbe soll seinen Söhnen bleiben, und sie sollen es erblich besitzen[H272].

Hesekiel 46, 18: Es soll auch der Fürst dem Volk nichts nehmen von seinem Erbteil noch sie aus ihren eigenen Gütern[H272] stoßen, sondern soll sein eigenes Gut[H272] auf seine Kinder vererben, auf dass meines Volks nicht jemand von seinem Eigentum[H272] zerstreut werde.

Hesekiel 48, 20: Also soll die ganze Absonderung 25.000 Ruten ins Gevierte sein; ein[H272] Vierteil[H272] der geheiligten Absonderung sei zu eigen der Stadt.

Hesekiel 48, 21: Was aber noch übrig ist auf beiden Seiten neben dem abgesonderten heiligen Teil[H272 H8641] und neben der Stadt Teil[H272 H8641], nämlich 25.000 Ruten gegen Morgen und gegen Abend neben den Teilen der Stämme, das soll alles dem Fürsten gehören. Aber der abgesonderte heilige Teil[H272 H8641] und das Haus des Heiligtums soll mitteninnen sein.

Hesekiel 48, 22: Was aber neben der Leviten Teil[H272] und neben der Stadt Teil[H272] zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins liegt, das soll dem Fürsten gehören.

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Richt. 7,23 bis Richt. 8,5 - Luther (1912)