Luther mit Strongs > Übersicht > H1000 - H1999

Strong H1916 – הֲדֹם – hadom (had-ome')

Verwendung

Fußschemel (3x), Schemel (2x), Fußbank (1x), Füße (1x)

  H1915 Übersicht H1917  

Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.

   1. Chronik

1. Chronik 28, 2: Und David, der König, stand auf und sprach: Höret mir zu, meine Brüder und mein Volk! Ich hatte mir vorgenommen, ein Haus zu bauen, da ruhen sollte die Lade des Bundes des HErrn und der Schemel[H1916] der Füße[H1916 H7272] unseres Gottes, und hatte mich geschickt, zu bauen.

   Psalm

Psalm 99, 5: Erhebet den HErrn, unseren Gott, betet an zu seinem Fußschemel[H1916 H7272]; denn er ist heilig.

Psalm 110, 1: Ein Psalm Davids. Der HErr sprach zu meinem Herrn: „Setze dich zu meiner Rechten, bis ich deine Feinde zum Schemel[H1916] deiner Füße lege.“

Psalm 132, 7: Wir wollen in seine Wohnung gehen und anbeten vor seinem Fußschemel[H1916 H7272].

   Jesaja

Jesaja 66, 1: So spricht der HErr: Der Himmel ist mein Stuhl und die Erde meine Fußbank[H1916 H7272]; was ist's denn für ein Haus, dass ihr mir bauen wollt, oder welches ist die Stätte, da ich ruhen soll?

   Klagelieder

Klagelieder 2, 1: Wie hat der Herr die Tochter Zion mit seinem Zorn überschüttet! Er hat die Herrlichkeit Israels vom Himmel auf die Erde geworfen; er hat nicht gedacht an seinen Fußschemel[H1916 H7272] am Tage seines Zorns.

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Zufallstext

21so sollt ihr wissen: ich werde euch im sechsten Jahre meinen Segen zuwenden, dass es euch den Ertrag für drei Jahre liefern soll. 22Obgleich ihr daher erst im achten Jahre säet, werdet ihr doch immer noch von dem früheren Ertrage altes Getreide zu essen haben; bis ins neunte Jahr, bis dessen Ernte eingebracht ist, werdet ihr altes Getreide zu essen haben. 23Der Landbesitz darf also nicht für immer verkauft werden, denn mir gehört das Land: ihr seid ja nur Fremdlinge und Beisassen bei mir. 24Daher sollt ihr in dem ganzen Lande, das ihr innehabt, für euren Landbesitz die Wiedereinlösung gestatten.« 25»Wenn einer deiner Volksgenossen verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, so soll sein nächster Verwandter als Löser für ihn eintreten und das wieder einlösen (= für ihn zurückkaufen) dürfen, was sein Verwandter verkauft hat. 26Wenn ferner jemand keinen Löser hat, aber selbst soviel Geld aufzubringen vermag, als zur Wiedereinlösung seines Besitzes erforderlich ist, 27so soll er die Jahre, die seit seinem Verkauf verflossen sind, in Anrechnung bringen und das Überschüssige demjenigen zurückzahlen, an den er verkauft hat, damit er so wieder zu seinem Besitz kommt. 28Wenn er aber nicht soviel Geld aufbringen kann, als zum Rückkauf erforderlich ist, so soll das von ihm verkaufte Grundstück im Besitz des Käufers bis zum Halljahr verbleiben; aber im Halljahr soll es frei werden, so dass er wieder zu seinem Eigentum kommt.

3.Mose 25,21 bis 3.Mose 25,28 - Menge (1939)