Luther mit Strongs > Übersicht > H1000 - H1999

Strong H1542 – גִּלֹה – Giloh (ghee-lo')

Gebildet aus

H1540   גָּלָה – galah (gaw-law')

Verwendung

Gilo (2x)

  H1541 Übersicht H1543  

Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.

   Josua

Josua 15, 51: Gosen, Holon, Gilo[H1542]. Das sind elf Städte und ihre Dörfer.

   2. Samuel

2. Samuel 15, 12: Absalom aber sandte auch nach Ahithophel, dem Giloniten, Davids Rat, aus seiner Stadt Gilo[H1542]. Da er nun die Opfer tat, ward der Bund stark, und das Volk lief zu und mehrte sich mit Absalom.

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Zufallstext

26und gib das Geld um alles, was deine Seele gelüstet, es sei um Rinder, Schafe, Wein, starken Trank oder um alles, das deine Seele wünscht, und iss daselbst vor dem HErrn, deinem Gott, und sei fröhlich, du und dein Haus 27und der Levit, der in deinem Tor ist (den sollst du nicht verlassen, denn er hat kein Teil noch Erbe mit dir). 28Alle drei Jahre sollst du aussondern alle Zehnten deines Ertrages desselben Jahrs und sollst's lassen in deinem Tor. 29So soll kommen der Levit (der kein Teil noch Erbe mit dir hat) und der Fremdling und der Waise und die Witwe, die in deinem Tor sind, und essen und sich sättigen, auf dass dich der HErr, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hand, die du tust. 1Alle sieben Jahre sollst du ein Erlassjahr halten. 2Also soll's aber zugehen mit dem Erlassjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlassjahr des HErrn. 3Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HErr wird dich segnen in dem Lande, das dir der HErr, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,

5.Mose 14,26 bis 5.Mose 15,4 - Luther (1912)