H1121 בֵּן – ben (bane)
Ben-Jaesiel (1x)
Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.
1. Chronik 15, 18: und mit ihnen ihre Brüder der zweiten Ordnung: Sacharja, Ben-Jaesiel[H1122 H3268], Semiramoth, Jehiel, Unni, Eliab, Benaja, Maaseja, Matthithja, Eliphelehu, Mikneja, Obed-Edom, Jeiel, die Torhüter.
20Kein Tier, das einen Fehler an sich hat, dürft ihr darbringen; denn es würde euch nicht wohlgefällig machen. 21Und wenn jemand dem HErrn ein Heilsopfer darbringen will, ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, sei es um ein Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe, so darf es, um wohlgefällig zu sein, keinen Fehler, keinerlei Gebrechen an sich haben. 22Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder einen Wundschaden oder ist es mit Geschwüren oder mit Krätze oder mit Flechten behaftet: derartige Tiere dürft ihr dem HErrn nicht darbringen und kein Feueropfer von ihnen dem HErrn auf den Altar legen. 23Ein Rind oder ein Stück Kleinvieh, an dem ein Glied zu lang oder zu kurz (verkrüppelt) ist, magst du als freiwillige Gabe opfern, aber als Gelübdeopfer würde es nicht wohlgefällig aufgenommen werden. 24Ein Tier ferner, dem die Hoden zerquetscht oder zerschlagen oder ausgerissen oder ausgeschnitten sind, dürft ihr dem HErrn nicht darbringen; weder dürft ihr Tiere in eurem Lande zu verstümmelten (Tieren) machen 25noch solche von einem Ausländer kaufen und sie als Speise eurem Gott darbringen; denn eine Verstümmlung, ein Gebrechen haftet ihnen an; sie würden euch nicht wohlgefällig machen (oder: wohlgefällig aufgenommen werden).« 26Weiter gebot der HErr dem Mose Folgendes: 27»Ein Rind oder ein Schaf oder ein Ziegenlamm soll nach der Geburt sieben Tage lang unter (= bei) seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tage an und weiterhin wird es (als Opfergabe) wohlgefällig sein, wenn man es als Feueropfer dem HErrn darbringt. –
3.Mose 22,20 bis 3.Mose 22,27 - Menge (1939)