Luther mit Strongs > Übersicht > G5000 - G5624

Strong G5265 – ὑποδέω – hupodeo (hoop-od-eh'-o)

Gebildet aus

G5259   ὑπό – hupo (hoop-o')

G1210   δέω – deo (deh'-o)

Verwendung

geschuht (1x), gestiefelt (1x), tu (1x)

  G5264 Übersicht G5266  

Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.

   Markus

Markus 6, 9: aber wären geschuht[G5265 G4547], und dass sie nicht zwei Röcke anzögen.

   Apostelgeschichte

Apostelgeschichte 12, 8: Und der Engel sprach zu ihm: Gürte dich und tu[G5265] deine Schuhe an! Und er tat also. Und er sprach zu ihm: Wirf deinen Mantel um dich und folge mir nach!

   Epheser

Epheser 6, 15: und an den Beinen gestiefelt[G5265], als fertig, zu treiben das Evangelium des Friedens.

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Zufallstext

15und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jahwe. 16Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18So spricht der Herr, Jahwe: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. 21Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. 22Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern.

Hesek. 45,15 bis Hesek. 45,22 - Elberfelder (1905)