G3588 ὁ – ho (ho)
G5127 τούτου – toutou (too'-too)
seines (1x)
Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.
Apostelgeschichte 17, 28: Denn in ihm leben, weben und sind wir; wie auch etliche Poeten bei euch gesagt haben: „Wir sind seines[G5120] Geschlechts.“
31ferner die Hälfte von Gilead sowie Astaroth und Edrei, die Hauptstädte des Reiches Ogs in Basan. Dies alles wurde den Nachkommen Machirs, des Sohnes Manasses, und zwar der Hälfte der Nachkommen Machirs, nach ihren Geschlechtern zuteil. 32Diese Gebiete sind es, die Mose in den Steppen der Moabiter jenseits des Jordans, östlich von Jericho, ausgeteilt hatte. 33Dem Stamme Levi aber hatte Mose keinen Erbbesitz gegeben: der HErr, der Gott Israels, der sollte ihr Erbbesitz sein, wie er ihnen zugesagt hatte. 1Und dies sind die Gebiete, welche die Israeliten im Lande Kanaan als Erbbesitz empfangen haben, die ihnen der Priester Eleasar und Josua, der Sohn Nuns, und die Häupter der israelitischen Stämme 2als ihren Erbbesitz durch das Los zugeteilt haben, wie der HErr es durch Mose bezüglich der neuneinhalb Stämme verordnet hatte; 3denn den zweieinhalb Stämmen hatte Mose ihren Erbbesitz jenseits des Jordans angewiesen, den Leviten aber keinen Erbbesitz unter den Israeliten verliehen. 4Die Nachkommen Josephs bildeten nämlich zwei Stämme, Manasse und Ephraim; den Leviten aber gab man keinen Anteil am Landbesitz, sondern nur einzelne Städte zum Bewohnen nebst den zugehörigen Weidetriften für ihr Vieh und ihre Habe. 5Wie der HErr dem Mose geboten hatte, so verfuhren die Israeliten bei der Verteilung des Landes.
Jos. 13,31 bis Jos. 14,5 - Menge (1939)