Luther mit Strongs > Übersicht > G5000 - G5624

Strong G5069 – τετράδιον – tetradion (tet-rad'-ee-on)

Gebildet aus

G5064   τέσσαρες – tessares (tes'-sar-es)

Verwendung

Rotten (1x)

  G5068 Übersicht G5070  

Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.

   Apostelgeschichte

Apostelgeschichte 12, 4: Da er ihn nun griff, legte er ihn ins Gefängnis und überantwortete ihn vier Rotten[G5069], je von vier Kriegsknechten, ihn zu bewahren, und gedachte, ihn nach Ostern dem Volk vorzustellen.

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Zufallstext

11Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang. 12Ein solcher soll sich mit demselben Wasser am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein. 13Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr. 14Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein. 15Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein. 16Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein. 17So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr. 18Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Geschirre und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat.

4.Mose 19,11 bis 4.Mose 19,18 - Schlachter (1951)