G4862 σύν – sun (soon)
G3140 μαρτυρέω – martureo (mar-too-reh'-o)
Zeugnis (2x), bezeuge (1x), wie (1x), zeugt (1x)
Zur Anwendung und Zuverlässigkeit der Strongs vgl. den Hinweis unter der Übersicht.
Römer 2, 15: als die da beweisen, des Gesetzes Werk sei geschrieben in ihrem Herzen, sintemal ihr Gewissen ihnen zeugt[G4828], dazu auch die Gedanken, die sich untereinander verklagen oder entschuldigen),
Römer 8, 16: Derselbe Geist gibt Zeugnis[G4828] unserem Geist, dass wir Gottes Kinder sind.
Römer 9, 1: Ich sage die Wahrheit in Christo und lüge nicht, wie[G4828] mir Zeugnis[G4828] gibt mein Gewissen in dem Heiligen Geist,
Offenbarung 22, 18: Ich bezeuge[G4828] allen, die da hören die Worte der Weissagung in diesem Buch: Wenn jemand dazusetzt, so wird Gott zusetzen auf ihn die Plagen, die in diesem Buch geschrieben stehen.
31Und sein Kebsweib, das zu Sichem war, auch sie gebar ihm einen Sohn; und er gab ihm den Namen Abimelech. 32Und Gideon, der Sohn Joas', starb in gutem Alter; und er wurde begraben im Grabe seines Vaters Joas, zu Ophra der Abieseriter. 33Und es geschah, als Gideon tot war, da hurten die Kinder Israel wiederum den Baalim nach und machten sich den Baal-Berith zum Gott. 34Und die Kinder Israel gedachten nicht Jahwes, ihres Gottes, der sie errettet hatte aus der Hand aller ihrer Feinde ringsum. 35Und sie erwiesen keine Güte an dem Hause Jerub-Baal-Gideons, nach all dem Guten, das er an Israel getan hatte. 1Und Abimelech, der Sohn Jerub-Baals, ging nach Sichem zu den Brüdern seiner Mutter; und er redete zu ihnen und zu dem ganzen Geschlecht des Hauses des Vaters seiner Mutter und sprach: 2Redet doch vor den Ohren aller Bürger von Sichem: Was ist besser für euch, daß siebzig Männer über euch herrschen, alle Söhne Jerub-Baals, oder daß ein Mann über euch herrsche? Und bedenket, daß ich euer Gebein und euer Fleisch bin. 3Und die Brüder seiner Mutter redeten von ihm vor den Ohren aller Bürger von Sichem alle diese Worte. Und ihr Herz neigte sich Abimelech nach; denn sie sprachen: Er ist unser Bruder.
Richt. 8,31 bis Richt. 9,3 - Elberfelder (1905)